Beratung & Coaching
Muster & Vorlagen
Karriere-Ratgeber
Gründer-Ratgeber
Geschäftsideen
Bücherladen
Preisübersicht

 

Karrierezeitung: Karriere-und Existenzgruendungsservice
Ein privates Informationsangebot durch das Berufszentrum
 
bewerbung, bewerben, richtig bewerben, bewerbung vorlagen und musterbewerbung, bewerben, richtig bewerben, bewerbung vorlagen und muster

Sie befinden sich hier: Startseite - Arbeitsrecht-Ratgeber - Arbeitszeugnis

bewerbung, bewerben, richtig bewerben, bewerbung vorlagen und muster   bewerbung, bewerben, richtig bewerben, bewerbung vorlagen und muster  
 

Karriereberatung

Unsere Fachleute und Berater sind professionell ausgebildet und bieten Ihnen umfassenden, zufriedenstellenden Service.

UNSERE LEISTUNGEN

ARBEITSRECHTS-BERATUNG ARBEITSRECHTSBERATUNG
ARBEITSRECHT-RATGEBER ARBEITSRECHT-RATGEBER
ARBEITSRECHT eBOOK ARBEITSRECHT EBOOK
KARRIERE-BERATUNG KARRIEREBERATUNG
KARRIERE-RATGEBER eBOOK KARRIERE-RATGEBER eBOOK
KARRIERE-RATGEBER CDROM KARRIERE-RATGEBER CDROM

DOWNLOADS:
ARBEITSVERTRÄGE ARBEITSVERTRÄGE
AUFHEBUNGSVERTRÄGE AUFHEBUNGSVERTRÄGE
ABMAHNUNGEN ABMAHNUNGEN
KÜNDIGUNGEN KÜNDIGUNGEN
ARBEITSZEUGNISSE ARBEITSZEUGNISSE
HEADHUNTER-ADRESSEN HEADHUNTER
PREISÜBERSICHT PREISÜBERSICHT


Ich-AG-Jobideen

Wählen Sie aus 99 Geschäfts-ideen Ihre passende Ich-AG aus und machen sich damit selbstständig. 14.400,00 Euro Zuschuss gewährt der deutsche Staat. Wie eine Ich-AG funktioniert, was Sie dafür tun müssen und wie Sie sich erfolgreich eine Existenz aufbauen, erklären wir in unserem Ich-AG-Ratgeber.

Ich-AG-Ideen ansehen  Ich-AG-Ideen ansehen

UNSERE LEISTUNGEN

99 JOB-IDEEN FÜR ICH-AGs ICH-AG-IDEEN ANSEHEN
ICH-AG-RATGEBER eBOOK ICH-AG-RATGEBER eBOOK
ICH-AG-BERATUNG ICH-AG-BERATUNG
ICH-AG-DOWNLOADS
ICH-AG-DOWNLOADS
BUSINESSPLÄNE
BUSINESSPLÄNE
PREISÜBERSICHT PREISÜBERSICHT

Kontakt

KARRIEREZEITUNG
Berufszentrum ABIS e.k.
Frau Seeger / Herr Büsing
Postfach 100236
32502 Bad Oeynhausen

Fon: 05731 - 842 07 35
Fax: 05731 - 18 66 99 5
kontakt@karrierezeitung.de

 

 

 Arbeitsrecht-Ratgeber: Arbeitszeugnis

Referenzen
Als Referenzen eignen sich Personen, mit denen Sie zusammengearbeitet haben oder für die Sie längere Zeit tätig waren. In Ausnahmefällen kommen auch Personen des öffentlichen Lebens - z. B. Vorsitzender eines Vereines, Bürgermeister, Pfarrer - in Frage.

DOWNLOAD: Professionelle und rechtssichere Muster-Arbeitszeugnisse
· Über 50 Arbeitszeugnisse sortiert nach Berufen und Noten
  (Abteilungsleiter, Ingenieure, Facharbeiter, Kaufleute, Azubis, usw.)
· Jedes Muster enthält 4 Arbeitszeugnisse: sehr gut - gut - mittel - schlecht
· Optimiert für Arbeitnehmer, ca. 5-10 Seiten
· Rechtssichere und arbeitnehmer-freundliche Dokumente
  "Vergleichen Sie das Arbeitzeugnis von Ihrem Arbeitgeber mit unserem!"
· Alle Muster-Arbeitszeugnisse sind durch unsere Personalfachleute erstellt
  und auf dem neusten Stand
· Im MS-Word
®- und Acrobat-Format (  , 
) zum sofortigen Anwenden
· Jedes Muster-Arbeitszeugnis kostet ab 4,00 EUR
· Sie erhalten eine Rechnung, die Sie steuerlich absetzen können.


Zeugnis
Arbeitszeugnisse sind einer der Schlüssel zu einer erfolgreichen Karriere.
Von einigen absoluten Top-Positionen abgesehen, müssen bei jeder Bewerbung makellose Referenzen vorgelegt werden.

Verlassen Sie Ihr Unternehmen, dann haben Sie ein Recht auf ein Zeugnis. Zeugnisse werden unterschieden zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Ihnen ein Zeugnis zu bescheinigen, mit dem Sie keine Nachteile auf dem Arbeitsmarkt haben werden. Negative Formulierungen sind dabei unzulässig. Sprich: Das Zeugnis darf keine für Sie ungünstigen oder sogar unwahren Aussagen enthalten.

Bestandteile eines einfachen Arbeitszeugnisses

  • Angaben zu Person

  • Ein- und Austrittsdatum

  • Stellenbezeichnung bzw. ausgeübte Funktion

  • Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit

  • Verantwortungbereich

  • Wechsel innerhalb des Unternehmens ( mit Datum )

  • evtl. Vertretungsbefugnisse, Zeichnungsberechtigung, Prokura, etc.

  • evtl. Versetzungen, Beförderungen, ....

  • Angaben zur Firma

Bestandteile eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

  • Besonders hervorzuhebende Leistungen

  • Stärken in Bezug auf die Ausübung Ihrer Tätigkeit

  • persönliche Merkmale

  • Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    ( nicht bei Entlassung oder statt dessen erfolgterAuflösung des Vertrages )

  • Grund für die Erstellung des Zeugnisses, zum Beispiel der Wechsel in einen anderen Unternehmensbereich

  • zukunftsweisende Abschiedsformel
    ( " zu unserem Bedauern ... für die Zukunft wünschen wir ..." oder
    ähnliches )

Was noch im qualifizierten Arbeitszeugnisses beachtet werden sollte

  • In Arbeitszeugnissen werden Ihre wichtigen Schlüsselqualifikationen und
    Kernkompetenzen oft nicht richtig erwähnt.

  • Gute Wünsche für eine berufliche und private Zukunft müssen enthalten sein.

Was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf bzw. sollte

  • Negative Beobachtungen und Bemerkungen

  • Gehalt

  • Kündigungsgründe

  • Vorstrafen

  • Abmahnungen

  • Krankheiten

  • Fehlzeiten

  • Leistungsabfall

  • Alkoholabhängigkeit

  • Behinderungen

  • Betriebsratstätigkeit

  • Gewerkschaftsengagement - Achtung: Ein schwarzer Punkt am Seitenrand
    soll signalisieren, daß Sie Gewerkschaftsmitglied sind.

  • Parteizugehörigkeit - Achtung: Ein Strich steht für "Mitglied einer
    linksgerichteten Organisation"

  • Religiöses

  • Engagement

  • Nebentätigkeiten

  • Ehrenämter

  • Urlaubs- und Fortbildungszeiten

  • Darüber hinaus darf im Text nichts unterstrichen, kursiv gedruckt oder
    gefettet werden.

TIP: Was juristisch einwandfrei ist, muß noch lange kein gutes Zeugnis sein. Haben Sie nur ein einfaches Arbeitszeugnis erhalten, haben Sie noch das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Haben Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, das Ihnen - zu Recht oder Unrecht - nicht zusagt, haben Sie keinen Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. Deshalb ist es besser, daß der Arbeitgeber Ihnen einen Zeugnisentwurf zur Stellungsnahme vorlegt. Wenn Sie mit dem Zeugnisentwurf unzufrieden sind, können Sie mit Ihrem (Ex-) Arbeitgeber über Verbesserungen sprechen.

Die Geheimsprache der Zeugnisse

Auch wenn Ihr (Ex-)Chef das Zeugnis in bester Absicht schreibt, kann die Sache für Sie übel ausgehen. Dann nämlich, wenn Ihr Vorgesetzte mit den Feinheiten der Zeugnisgeheimsprache nicht vertraut ist. Im ehrlichen Glauben, Ihnen gute Leistungen zu bescheinigen, kann eine bestimmte Formulierung von anderen Arbeitgebern als ein eindeutig negatives Werturteil verstanden werden.

Leider hat sich in Deutschland diese Geheimsprache in die Zeugnisformulierung eingeschlichen. Mit dieser Geheimsprache werden ungünstige Beurteilungen möglichst positiv klingend gemacht, damit keine ungesetzlichen Aussagen über den Arbeitnehmer getroffen werden.

Aber Achtung: Viele weitere Bewerbungsratgeber, die vorgeben diese Codes entschlüsseln zu können, widersprechen sich häufig in wesentlichen Teilen. So z.B., ob die Formulierung "zu unserer vollsten Zufriedenheit" gegenüber "zu unserer vollen Zufriedenheit" schlechter oder besser zu bewerten ist.

TIP: Falls Sie möchten , daß Ihr Zeugnis nicht mit der Geheimcodesprache interpretriert wird, können Sie folgende Formulierung vor dem Schlußsatz im Zeugnis setzen lassen: "Dieses Zeugnis enthält keine verschlüsselten Formulierungen ( GewO §113, Abs. 3 ). Eine Interpretation im Sinne einer "Zeugnissprache" würde die Aussage dieses Zeugnisses nicht im Sinne der Verfasser wiedergeben."

Hier eine Liste entschlüsselter Geheimcodes in Zeugnisse unterteilt in die Kategorien:

Allgemein
Fachwissen & Anwendung
Initiative & Aktivität
Ausdauer & Belastbarkeit
Fleiß & Sorgfalt
Arbeitsweise & Leistungsstand
Auftreten & Verhalten
Zusammenarbeit & Kontaktpflege
Führungsverhalten

Zeugnisinhalt
Bedeutung
Allgemein  
...bewies stets Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft. Er suchte Sexkontakte im Betrieb.
... war ein gewissenhafter Mitarbeiter. Er war zur Stelle, wenn man ihn brauchte, aber nicht immer brauchbar.
... trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. Er hat vielleicht Alkoholprobleme
... galt im Kollegenkreis als toleranter Mitarbeiter. Er kam nicht mit den Vorgesetzten zurecht.
... hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Er arbeitet nicht mehr als befriedigend.
... hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen/vollsten Zufriedenheit erledigt. Er arbeitet gut.
... Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich. Er arbeitet nicht mehr als befriedigend.
(Mitarbeiter wird genannt vor dem Vorgesetzten!)
... Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich. Er arbeitet gut.
... (Kassierer/in) war pünktlich und fleißig. Sie ist nicht ehrlich.
   
Fachwissen & Anwendung  
... er besitzt ein hervorragendes, jederzeit verfügbares Fachwissen und löste durch ihre/seine sehr sichere Anwendung selbst schwierigste Aufgaben.

Entspricht sehr gut den Anforderungen

 

... verfügte über ein abgesichertes, erprobtes Fachwissen und löste durch seine sichere Anwendung auch schwierige Aufgaben. Entspricht gut den Anforderungen
... verfügte über das erforderliche Fachwissen und setzte es erfolgversprechend ein. Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen
... verfügte über Fachwissen und setzte es ein. Entspricht nicht den Anforderungen
   
Initiative & Aktivität  
... hatte immer wieder ausgezeichnete Ideen, gab wertvolle Anregungen.
... ergriff selbständig alle erforderlichen Maßnahmen und führte sie entschlossen durch.
Entspricht sehr gut den Anforderungen
... hatte oft gute Ideen, gab weiterführende Anregungen
... ging alle Aufgaben tatkräftig an und handelte selbständig.
Entspricht gut den Anforderungen
... gab gelegentlich eigene Anregungen
... übernahm die übertragenen Aufgaben und führte sie aus.
Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen
... übernahm die übertragenen Aufgaben und führte sie unter Anleitung aus. Entspricht nicht den Anforderungen
   
Ausdauer & Belastbarkeit  
Wir haben sie/ihn als eine/n ausdauernde/n und außergewöhnlich belastbare/n Mitarbeiter/in kennengelernt, die/der auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen alle Aufgaben bewältigte. Entspricht sehr gut den Anforderungen
Wir haben sie/ihn als eine/n ausdauernde/n und gut belastbare/n Mitarbeiter/in kennengelernt, die/der und auch unter Termindruck ihre/seine Aufgaben bewältigte. Entspricht gut den Anforderungen
Wir haben sie/ihn als eine/n Mitarbeiter/in kennengelernt, die ihre/der seine Aufgaben erfüllend den Anforderungen gewachsen war. Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen
Wir haben sie/ihn als eine/n Mitarbeiter/in kennengelernt, die ihre/der seine Aufgaben im Allgemeinen erfüllte und den normalen Anforderungen gewachsen war. Entspricht nicht den Anforderungen
   
Fleiß & Sorgfalt  
Anhaltenden Fleiß verband ... mit unverkennbarer Freude an ihrer/seiner Tätigkeit. Sie/er arbeitete sehr genau und gründlich und äußerst gewissenhaft. Entspricht sehr gut den Anforderungen
Fleiß verband ... mit Freude an ihrer/seiner Tätigkeit. Sie/er arbeitete gründlich, gewissenhaft und sorgfältig. Entspricht gut den Anforderungen
... zeigte einen zufriedenstellenden Fleiß. Sie/er war ordentlich und handelte mit Sorgfalt. Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen
... zeigte mitunter Fleiß und bemühte sich um Sorgfalt. Entspricht nicht den Anforderungen
   
Arbeitsweise & Leistungsstand  
Durch ihre/seine sehr zügige und exakte Arbeitsweise erbrachte sie/er auch in Ausnahmesituationen eine voll(st) zufriedenstellende Leistung. Entspricht sehr gut den Anforderungen
Durch ihre/seine zügige und exakte Arbeitsweise erbrachte sie/er eine voll zufriedenstellende Leistung. Entspricht gut den Anforderungen
Durch ihre/seine recht zügige und exakte Arbeitsweise erbrachte sie/er eine zufriedenstellende Leistung. Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen
Durch ihre/seine Arbeitsweise erbrachte er/sie mitunter eine zufriedenstellende Leistung. Entspricht nicht den Anforderungen
   
Auftreten & Verhalten  
Wir bescheinigen Frau/ Herrn gern, daß sie/er äusserst sicher und bestimmt in ihrem/seinem Auftreten war und hervorragende Umgangsformen hatte. Sie/er zeigte ein gesundes Selbstvertrauen. Entspricht sehr gut den Anforderungen
Wir bescheinigen Frau/ Herrn gern, daß sie/er korrekt und sicher in ihrem/seinem Verhalten war, gute Umgangsformen und ein natürliches und freies Auftreten hatte. Entspricht gut den Anforderungen
Wir bescheinigen Frau/ Herrn gern, daß sie/er bescheiden und zurückhaltend, ruhig und anpassungsfähig war und korrekte Umgangsformen hatte. Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen
Wir bescheinigen Frau/ Herrn daß sie/er über entsprechende Umgangsformen verfügte. Entspricht nicht den Anforderungen
   
Zusammenarbeit & Kontaktpflege  
Aufgrund ihres/seines Entgegenkommens ihrer/seiner Aufgeschlossenheit für alle Kollegen war er/sie in höchstem Grade beliebt und geachtet Entspricht sehr gut den Anforderungen
Aufgrund ihrer/seiner Aufgeschlossenheit für alle Kollegen war sie/er beliebt und geachtet. Entspricht gut den Anforderungen
Entgegenkommend und freundlich nahm sie/er im Kollegenkreis am Geschehen teil. Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen
Im Allgemeinen nahm sie/er im Kollegenkreis am Geschehen teil. Entspricht nicht den Anforderungen
   
Führungsverhalten  
Da sie/er es sehr gut verstand, die Mitarbeiter zu motivieren, die Aufgaben optimal delegierte und dabei klare und eindeutige Anweisungen erteilte, genoß sie/er als Vorgesetzte/r volle Anerkennung. Entspricht sehr gut den Anforderungen
Da sie/er die Mitarbeiter motivierte, die Aufgaben geschickt delegierte und dabei klare Anweisungen erteilte genoß sie/er als Vorgesetzte/r Anerkennung. Entspricht gut den Anforderungen
Da sie/er die Aufgaben delegierte und ihre/seine Rolle als Vorgesetzte/r nicht hervorhob, war sie/er bei ihren/seinen Mitarbeitern geschätzt. Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen
Sie/er bemühte sich, die Mitarbeiter zu motivieren und von ihnen geschätzt zu werden. Entspricht nicht den Anforderungen


Zeugnisse für das Ausland

Wenn Sie sich im Ausland bewerben möchten, und Ihr Zeugnis einfach in eine andere Sprache übersetzt wird, ohne daß Sie wissen, worauf es jenseits deutscher Grenzen ankommt, kann das für Sie schlecht ausgehen. Länderspezifische Hilfe in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch) gibt es bei www.auslandsbewerbungen.de. Die Mitarbeiter überprüfen, ob Ihre Unterlagen im Ausland zum Karrierekiller werden, und überarbeiten sie kostenpflichtig nach Wunsch.


Rechtsberatung durch einen Juristen

Das Berufszentrum führt Rechtsberatungen mit dem Rechtsanwalt Stefan Ott, Bad Oeynhausen durch. Wenn Sie Fragen haben, wie

  • Ich habe das Gefühl, daß ich mit meinem Zeugnis keine Karrierechancen habe. Ist es zu schlecht für das, was ich geleistet habe? Was soll ich nun tun? Habe ich denn das Recht auf ein neues Zeugnis?

  • Habe ich ein Recht darauf, daß eine bestimmte Kernkompetenz in mein Zeugnis aufgenommen wird?

  • Mein Arbeitgeber will meine Zeugnisentwürfe nicht unterschreiben. Was für Möglichkeiten habe ich?

  • Ich möchte mein Zeugnis auf Rechtssicherheit juristisch prüfen lassen.

... dann sollten Sie sich an unseren zur Rechtsberatung ermächtigten Rechtsanwalt Stefan Ott wenden. Rechtsanwaltskanzlei Stefan Ott, in der Sie auch per E-Mail beraten werden.


Häufige Fragen

»Wie oft darf ich ein Zwischenzeugnis verlangen?
Jederzeit, gemäss Gesetz. Jedoch ist es rechtsmissbräuchlich, wenn Sie als Arbeitnehmer immer wieder zum Arbeitgeber gehen und eines verlangen, obwohl kein einsehbarer Grund vorliegt.
»Darf mir der Arbeitgeber ein codiertes Arbeits-zeugnis ausstellen?
Nein, Codes ("Er tat sein Möglichstes", "Er arbeitete gemäss seinen Fähigkeiten", "Sie gab ihr Bestes", "Er zeigte eine stets gleichbleibende Arbeits-leistung") sind rechtswidrig. Ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgetreu, wohlwollend und klar abgefasst sein und es muss vollständig sein.
»Was kann ich tun, wenn ich mit dem Inhalt des Arbeitszeugnisses nicht einverstanden bin?
Formulieren Sie einen Gegenvorschlag. Falls der betreffende Arbeitgeber damit nicht einverstanden ist, liegt die Beweispflicht bei Ihnen. D.h., Sie müssen beweisen, dass Sie besser gearbeitet haben, als dies im Zeugnis steht (z.B. durch Qualifikationen, sofern diese regelmässig, umfassend und ausführlich stattgefunden haben).
»Ich wechsle innerhalb der Firma die Abteilung. Ist es nötig, dass ich mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lasse?
Es ist von Vorteil, wenn Sie sich ein Zwischen-zeugnis ausstellen lassen. Falls Sie sich mit Ihrem neuen Vorgesetzten nicht vertragen, können Sie bei einer Bewerbung das Zwischenzeugnis des vorherigen Vorgesetzten beilegen.

»Reicht auch ein mündliches Arbeitszeugnis?
Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Arbeitnehmer beträgt :

Nein, ein 'mündliches Zeugnis' gitl als Referenz-auskunft, nicht aber als Zeugnis. Alle Zeugnisse müssen schriftlich abgefasst sein, um im rechtlichen Sinn als Urkunde zu gelten.

Das Zeugnis muss auf dem Firmenbriefpapier mit entsprechendem Original-Briefkopf ausgedruckt werden (Ziel: Unverwechselbarkeit).

Unterschrieben wird das Zeugnis von einem Höhergestellten. Der Unterzeichnende muss ein Geschäftsführer sein oder seine Vertetung (i.V.) oder ppa. .

Der direkte Vorgesetzte kann auch ohne solche Vorrechte mitunterzeichnen, denn durch die Unterzeichnung erhält er die Vollmacht dazu.

Mit der Unterschrift ist der Unterzeichnende rechtlich belangbar.

»Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mich im Arbeitszeugnis nicht so positiv beurteilt, wie ich es erwartet hatte. Er beharrt jedoch auf seinem Standpunkt. Kann ich die gewünschten Änderungen selber vornehmen?
Nein, ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde. Sie würden damit also Urkundenfälschung betreiben. Urkundenfälschung gilt nicht als sog. Bagatelldelikt und wird mit einer Geldstrafe gebüsst, resp. in einem schwerwiegenderen Fall mit Gefängnis.
»Ich bin vor mehreren Jahren aus der Firma ausgeschieden. Kann ich jetzt noch ein Arbeitszeugnis verlangen?
Die Verjährung für den Zeugnisanspruch und für Änderungsanträge im Arbeitszeugnis beträgt zwischen 5 und 10 Jahre. Das Recht kann durch den Arbeitnehmer auch längerfristig geltend gemacht werden. Es wird ihm aber nicht mehr gegen den Willen der Gegenpartei zugesprochen. Der Arbeitgebern muss die Personalakte 10 Jahre lang nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufbewahren.

Bücher zum Thema: Hier klicken




[  KONTAKT  ][  REFERENZEN  ][  AGB  ][  DATENSCHUTZ  ][  IMPRESSUM  ][  WIR ÜBER UNS  ]
[  SITEMAP  ][  PARTNER WERDEN  ][  MEDIADATEN  ][  STELLENANGEBOTE  ]
[  AUTOREN GESUCHT  ]

© 1998 - 2024 Karrierezeitung. Alle Rechte reserviert.