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Berufsfachschulen: Definition, Voraussetzungen, Abschlüsse

Bildquelle: Alexas_Fotos@pixabay.com - student-2052868_1280 Nach dem Schulabschluss hängen viele in der Luft und wissen nicht, wohin sie ihr Weg führen soll. Während sich die einen dafür entscheiden, auf einem Gymnasium ihr Abitur zu machen oder aber im Ausland Lebenserfahrung zusammen, gibt es auch diejenigen, die sich für eine Berufsfachschule entscheiden. Aber worum handelt es sich bei dieser Schulform überhaupt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um an einer solchen Schule angenommen zu werden? Und welche Abschlüsse sind dort möglich?

Was ist eine Berufsfachschule?

Bei einer Berufsfachschule handelt es sich um eine Schule, die Vollzeitunterricht bietet, der mindestens ein Jahr dauert. Typisch für Berufsfachschulen ist, dass weder eine Berufsausbildung erforderlich ist, noch Berufserfahrung vorausgesetzt wird. Dies verwundert nicht, sollen den Schülern hier doch allgemeine fachliche Inhalte vermittelt werden. Das Ziel ist, die Schüler dazu zu ermutigen, einen Teil ihrer Berufsausbildung im Zuge des Ausbildungsberufes zu ersetzen oder aber einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erlangen. Daneben ist es auch möglich, einen Berufsbildungsabschluss zu erwerben.

Kurz zusammengefasst sind an Berufsfachschulen also drei Szenarien denkbar: die Ausbildung, die Weiterbildung und der Erwerb eines Schulabschlusses. Allerdings sollte man sich darüber bewusst sein, dass nicht jede Ausbildung an einer Berufsfachschule stattfinden kann. Für den Erwerb einiger besonders beliebter Berufe gilt ein abgeschlossenes Studium als Voraussetzung um im Berufsleben Fuß fassen zu können.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Je nachdem, welches Ziel mit dem Besuch der Berufsfachschule verfolgt wird, kann es ganz unterschiedliche Voraussetzungen geben. Ist eine Berufsausbildung geplant, zählt in der Regel der Realschulabschluss als Zugangsvoraussetzung. Bei einigen Bildungsgängen reicht aber auch der Hauptschulabschluss aus. Typisch für solche Bildungsgänge ist, dass der Schüler bei erfolgreichem Berufsabschluss den mittleren Schulabschluss erhält. Allerdings muss die Berufsfachschule mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 abgeschlossen werden. In einigen Fachbereichen gibt es außerdem zusätzliche Aufnahmevoraussetzzungen. Welche dies sind, kann man in der Schulordnung der Berufsfachschule erfahren.

Die Aufnahme an die Berufsfachschule ist nicht möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzzungen für den gewählten Bildungsgang nicht erfüllt werden. Außerdem darf der Antragsteller nicht vorbestraft sein. Darüber hinaus muss auf die Bewerbungsfrist geachtet werden. Was es zur Anmeldung an der Berufsfachschule sonst noch zu wissen gibt, erfahren Interessenten bei der jeweiligen Ansprechstelle.

Welche Abschlüsse gibt es an der Berufsfachschule?

Wer eine praktische Ausbildung im Handwerk machen möchte, hat die Wahl zwischen der 1-jährigen und der 2-jährigen Berufsfachschule. In den meisten Bundesländern ist hierfür ein Ausbildungsvertrag oder eine Ausbildungsplatzzusage erforderlich. Wird die berufspraktische Abschlussprüfung bestanden, wird sie als 1. Ausbildungsjahr anerkannt. Für den Fall, dass man sich ohne Hauptschulabschluss für die 1-jährige Berufsfachschule entscheidet, bekommt man einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand.

Wie es nach dem Besuch der Berufsfachschule weitergeht, kann sehr unterschiedlich sein. An das 1BFS schließt in der Regel die Übernahme ins 2. Lehrjahr an. Mit dem 2BFS erhält man den mittleren Bildungsabschluss und damit die Fachschulreife. Auch hier wird der Besuch der Berufsfachschule als 1. Lehrjahr anerkannt, sofern sich die Ausbildung in der gleichen Fachrichtung befindet. Möchte man keine Ausbildung machen, befähigt der Abschluss der Berufsfachschule auch dazu, ein Berufskolleg oder ein berufliches Gymnasium zu besuchen.

Kosten entstehen weder bei der 1- noch bei der 2-jährigen Berufsfachschule. Wie bei einer normalen Schule, hat man während der Schulferien Urlaub. Übrigens wird das Kindergeld während des Besuchs der Schule weiter bezahlt. Und auch eine eigene Krankenversicherung muss nicht abgeschlossen werden. Die Familienversicherung über die Eltern kann weiterhin laufen.

Bildquelle: Bildquelle: Alexas_Fotos@pixabay.com - student-2052868

 



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