Was
ist eine Ich-AG?
Der deutsche Staat will mit der Ich-AG
und den damit verbundenen Zuschüssen Arbeitslose
ermutigen, sich als Selbstständige eine Existenz
aufzubauen und somit (wieder) in das Berufsleben
zurückzufinden. Kurz: Mit dem Existenzgründungszuschuss
nach § 421 I SGB III fördert das Arbeitsamt
die Gründung der so genannten "Ich-AG
" durch Arbeitslose.
Wofür
ist eine Ich-AG gut?
Für Arbeitslose kann der Schritt in die Selbstständigkeit
eine Möglichkeit zur Rückkehr ins Erwerbsleben
sein. Den Übergang unterstützt das Arbeitsamt
durch den Existenzgründungszuschuss für
die so genannte Ich-AG oder durch das Überbrückungsgeld.
Was
hat der Existenzgründungszuschuss mit der Ich-AG
zu tun?
Der Existenzgründungszuschuss, der in der Ich-AG
als Zuschussart enthalten ist, ist seit dem 01.01.2003
ein Instrument zur Förderung der Aufnahme einer
selbstständigen Tätigkeit in Form einer
Ich-AG (Familien-AG).
Wer
hat die Ich-AG erfunden?
Die Bundesregierung und
die Ressorts Arbeit und Wirtschaft versuchen mit
der Umsetzung der Arbeitsmarktreform
aus der Hartz-Kommission eines der wichtigsten Wahlversprechen
einzuhalten: "Die Arbeitslosigkeit zu verringern".
Das
Hartz-Papier (Hartz II vom 23.12.2002 mit Wirkung
zum 01.01.2003), die Grundlage der Arbeitsmarktpolitik
in Deutschland, ist entstanden aus der Hartz-Kommission
und beinhaltet dreizehn so genannte Innovationsmodule,
wovon eines die Ich-AG ist.
Wer
kann gefördert werden?
Arbeitnehmer,
die zuvor Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld
bzw. -hilfe) von der Bundesagentur für Arbeit
bezogen oder an einer Arbeitsförderungsmaßnahme
teilgenommen haben, können bei Aufnahme einer
selbstständigen Beschäftigung einen Existenzgründungszuschuss
(§ 421 l SGB III) erhalten, der ihre Arbeitslosigkeit
beendet. Arbeitslosengeld
bzw. -hilfe wird dann
nicht mehr gezahlt.
Wie
hoch ist der Existenzgründungszuschuss?
Der
Existenzgründungszuschuss wird drei Jahre mit
600 Euro monatlich im ersten, 360 Euro im zweiten
und 240 Euro im dritten Jahr gewährt. Von diesen
Geldern zahlt der Gründer einer Ich-AG auch
seine soziale Absicherung in der gesetzlichen Renten-,
Kranken- und Pflegeversicherung. Maximal kann der
Gründer somit 14.400,00 Euro aus Zuschuss erhalten.
Wieviel
darf ein Ich-AG-Unternehmer verdienen, ohne den
Existenz-gründungszuschuss zu verlieren?
Ein
Existenzgründer, der mit dem Existenzgründungszuschuss
gefördert wird, darf nicht mehr als 25.000,00
Euro pro Jahr verdienen (sprich: Gewinn machen).
Dieser Betrag ist unabhängig von der Anzahl
der Mitarbeiter bzw. Angestellten.
Muss
der Existenzgründungszuschuss zurückgezahlt
werden?
Wer
die 25.000,00 Euro-Grenze überschreitet verliert
den Zuschuss, darf aber das bereits erhaltene Geld
der zurückliegenden 12 Monate behalten und
braucht es nicht zurückzuzahlen.
Muss
der Existenzgründungszuschuss versteuert werden?
Der
Existenzgründungszuschuss muss nicht versteuert
werden und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Allerdings müssen die Einnahmen aus der Ich-AG
versteuert werden. Mehr dazu unter: Steuern
und soziale Absicherung
Wie
und wo wird der Existenzgründungszuschuss beantragt?
Der
Existenzgründer legt beim Arbeitsamt die Gewerbeanmeldung
(Ordnungs,- Gewerbe- oder Wirtschaftsamt) bzw. die
Bestätigung einer selbstständigen Tätigkeit
(Finanzamt) vor. Mit einer Erklärung, dass
er höchstens einen Ich-AG-Gewinn von 25.000,00
Euro pro Jahr erwartet wird der Antrag innerhalb
weniger Tage bearbeitet.
Achtung: Sie müssen den Antrag vor der Aufnahme
der selbstständigen Tätigkeit bei dem
örtlich zuständigen Arbeitsamt stellen.
Was
muss bei der Gewerbeanmeldung beachtet werden?
Für den
Gewerbeschein ist ein Personalausweis
notwendig sowie 26,00 Euro. Ein entsprechendes Formular
ist auszufüllen, in dem die gewünschte
Tätigkeit des Gewerbes beschrieben wird. Hier
ist darauf zu achten, dass keine gesetzlichen Auflagen
zum Gewerbe (Meistertitel, Ausbildung, ...) in Konflikt
steht.
Wichtig:
Nach einer bereits
erfolgten Gewerbeanmeldung
haben Sie keinen Anspruch mehr auf das Überbrückungsgeld!