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Was ist eine Ich-AG?

Was ist eine Ich-AG?
Der deutsche Staat will mit der Ich-AG und den damit verbundenen Zuschüssen Arbeitslose ermutigen, sich als Selbstständige eine Existenz aufzubauen und somit (wieder) in das Berufsleben zurückzufinden. Kurz: Mit dem Existenzgründungszuschuss nach § 421 I SGB III fördert das Arbeitsamt die Gründung der so genannten "Ich-AG " durch Arbeitslose.

Wofür ist eine Ich-AG gut?
Für Arbeitslose kann der Schritt in die Selbstständigkeit eine Möglichkeit zur Rückkehr ins Erwerbsleben sein. Den Übergang unterstützt das Arbeitsamt durch den Existenzgründungszuschuss für die so genannte Ich-AG oder durch das Überbrückungsgeld.

Was hat der Existenzgründungszuschuss mit der Ich-AG zu tun?
Der Existenzgründungszuschuss, der in der Ich-AG als Zuschussart enthalten ist, ist seit dem 01.01.2003 ein Instrument zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Form einer Ich-AG (Familien-AG).

Wer hat die Ich-AG erfunden?
Die Bundesregierung und die Ressorts Arbeit und Wirtschaft versuchen mit der Umsetzung der Arbeitsmarktreform aus der Hartz-Kommission eines der wichtigsten Wahlversprechen einzuhalten: "Die Arbeitslosigkeit zu verringern".
Das Hartz-Papier (Hartz II vom 23.12.2002 mit Wirkung zum 01.01.2003), die Grundlage der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland, ist entstanden aus der Hartz-Kommission und beinhaltet dreizehn so genannte Innovationsmodule, wovon eines die Ich-AG ist.

Wer kann gefördert werden?
Arbeitnehmer, die zuvor Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld bzw. -hilfe) von der Bundesagentur für Arbeit bezogen oder an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilgenommen haben, können bei Aufnahme einer selbstständigen Beschäftigung einen Existenzgründungszuschuss (§ 421 l SGB III) erhalten, der ihre Arbeitslosigkeit beendet. Arbeitslosengeld bzw. -hilfe wird dann nicht mehr gezahlt.

Wie hoch ist der Existenzgründungszuschuss?
Der Existenzgründungszuschuss wird drei Jahre mit 600 Euro monatlich im ersten, 360 Euro im zweiten und 240 Euro im dritten Jahr gewährt. Von diesen Geldern zahlt der Gründer einer Ich-AG auch seine soziale Absicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Maximal kann der Gründer somit 14.400,00 Euro aus Zuschuss erhalten.

Wieviel darf ein Ich-AG-Unternehmer verdienen, ohne den Existenz-gründungszuschuss zu verlieren?
Ein Existenzgründer, der mit dem Existenzgründungszuschuss gefördert wird, darf nicht mehr als 25.000,00 Euro pro Jahr verdienen (sprich: Gewinn machen). Dieser Betrag ist unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter bzw. Angestellten.

Muss der Existenzgründungszuschuss zurückgezahlt werden?
Wer die 25.000,00 Euro-Grenze überschreitet verliert den Zuschuss, darf aber das bereits erhaltene Geld der zurückliegenden 12 Monate behalten und braucht es nicht zurückzuzahlen.

Muss der Existenzgründungszuschuss versteuert werden?
Der Existenzgründungszuschuss muss nicht versteuert werden und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Allerdings müssen die Einnahmen aus der Ich-AG versteuert werden. Mehr dazu unter: Steuern und soziale Absicherung

Wie und wo wird der Existenzgründungszuschuss beantragt?
Der Existenzgründer legt beim Arbeitsamt die Gewerbeanmeldung (Ordnungs,- Gewerbe- oder Wirtschaftsamt) bzw. die Bestätigung einer selbstständigen Tätigkeit (Finanzamt) vor. Mit einer Erklärung, dass er höchstens einen Ich-AG-Gewinn von 25.000,00 Euro pro Jahr erwartet wird der Antrag innerhalb weniger Tage bearbeitet.

Achtung: Sie müssen den Antrag vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei dem örtlich zuständigen Arbeitsamt stellen.

Was muss bei der Gewerbeanmeldung beachtet werden?
Für den Gewerbeschein ist ein Personalausweis notwendig sowie 26,00 Euro. Ein entsprechendes Formular ist auszufüllen, in dem die gewünschte Tätigkeit des Gewerbes beschrieben wird. Hier ist darauf zu achten, dass keine gesetzlichen Auflagen zum Gewerbe (Meistertitel, Ausbildung, ...) in Konflikt steht.

Wichtig: Nach einer bereits erfolgten Gewerbeanmeldung haben Sie keinen Anspruch mehr auf das Überbrückungsgeld!

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