Im Betrieb anonyme Schreiben verschickt: Fristlose Kündigung
 

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wer in der Firma anonyme Briefe mit Beleidigungen verschickt, riskiert die fristlose Kündigung. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit die Klage eines Angestellten gegen ein Metallbau-Unternehmen zurück und erklärten den zwischen der Firma und dem Arbeitnehmer geschlossenen Aufhebungsvertrag für wirksam (Az.: 11 Sa 1811/02).

Der Arbeitnehmer hatte den Aufhebungsvertrag mit dem Hinweis angefochten, er sei von den Vorgesetzten massiv unter Druck gesetzt und mit fristloser Kündigung bedroht worden. Zuvor hatte er jedoch zugegeben, den anonymen Brief verfasst und in Unlauf gesetzt zu haben. Dieser enthielt unter anderem beleidigende Äußerungen gegen den Betriebsleiter.

Nach Ansicht des Gerichts rechtfertigt ein solches Verhalten die fristlose Künidigung eines Arbeitnehmers. Vor diesem Hintergrund habe der Vorgesetzte auch mit dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung drohen dürfen, um den Mitarbeiter zum Abschluss des Aufhebungsvertrages zu veranlassen, heißt es im Urteil.

Landesarbeitsgericht Frankfurt (Az.: 11 Sa 1811/02)