Urlaub mit Attest verlängert: Fristlose Kündigung rechtens
 

Düsseldorf (dpa/lnw) - Der Verdacht, mit einem falschen Attest den Urlaub in der Heimat eigenmächtig verlängert zu haben, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das Düsseldorfer Arbeitsgericht entschieden (Az.: 6 Ca 8874/03). Im vorliegenden Fall habe die türkische Verkäuferin sich nicht ausreichend bemüht, den begründeten Verdacht einer Täuschung auszuräumen, urteilten die Richter.

Die Türkin hatte sechs Wochen Urlaub beantragt, aber nur drei bewilligt bekommen. Dennoch hatte sie sich nicht bemüht, ihren bereits gebuchten Flug umzubuchen. Stattdessen hatte ihr Arbeitgeber, die Textilkette C & A, nach der dritten Woche ein ärztliches Attest erhalten, das der Verkäuferin wegen eines Bandscheibenvorfalls 20 Tage Bettruhe verordnete.

Das Attest stammte von einem Arzt aus dem Heimatort der Frau, wurde aber aus einem bekannten Ferienort 450 Kilometer entfernt gefaxt. Zudem war die Verkäuferin nach Ablauf des Attests mit dem ursprünglich gebuchten Flug nach Deutschland zurückgekommen und konnte keine Quittung für die angebliche Behandlung vorweisen.

Arbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 6 Ca 8874/03)