Arbeitnehmer riskiert bei Kündigung Weihnachtsgeld
 

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Arbeitnehmer riskieren bei einer Kündigung im ersten Jahresquartal ein schon bezahltes Weihnachtsgeld. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Die Richter wiesen die Klage einer Sekretärin gegen eine Unternehmensberatung zurück (Az.: 4 Ca 5248/03).

Die Arbeitnehmerin hatte zum 28. Februar 2003 gekündigt. Das bereits im November gezahlte Weihnachtsgeld in Höhe von einem Bruttomonatsgehalt wurde daraufhin von den noch ausstehenden Gehaltszahlungen abgezogen. Laut Urteil können Firmen grundsätzlich ein bereits gezahltes Weihnachtsgeld zurückfordern, wenn der Arbeitnehmer während des Jahres kündigt und dies im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Der Gerichtsvorsitzende erinnerte an den «Treuecharakter» der Weihnachtsgratifikation, mit der nicht eine bereits erbrachte Arbeitsleistung bezahlt werde.

Arbeitsgericht Frankfurt (Az.: 4 Ca 5248/03)