Trockener Alkoholiker muss neuem Arbeitgeber nichts von Sucht sagen
 

Hannover (dpa/lni) - Ein trockener Alkoholiker muss einem neuen Arbeitgeber bei der Einstellung von sich aus nichts von seiner Sucht erzählen. Diese Auffassung vertrat Richter Klaus Kammerer jetzt bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Hannover. Fängt der Mitarbeiter aber später wieder mit dem Trinken an, müsse er Fragen dazu wahrheitsgemäß beantworten.

Ein Beschäftigter des Landes Niedersachsen hatte sich gegen die Anfechtung seines Arbeitsverhältnisses gewehrt. Der Schwerbehinderte hatte im Oktober 2002 einen neuen Job beim Landesamt für Bodenforschung angenommen. Ein Arbeitsmediziner hatte ihn zuvor untersucht - jedoch keine Alkoholkrankheit festgestellt. Spätestens als der Mann aber sturzbetrunken bei einer Personalratssitzung erschien, fühlte sich das Land arglistig getäuscht.

Der Angestellte selbst sieht sich nicht als alkoholkrank. Wegen einer persönlichen Krise habe er zwar früher viel getrunken. Abhängig sei er aber nicht gewesen. Wegen einer neuerlichen Krise griff er dann wieder zur Flasche. Im Juni diesen Jahres musste der Diabetiker sechs Tage lang in die Medizinische Hochschule Hannover. Das Land focht das Arbeitsverhältnis an.

Beide Parteien einigten sich nun auf einen widerruflichen Vergleich. Sie vereinbarten einen Aufhebungsvertrag zum 31. Dezember. Der Mann erhält außerdem eine Abfindung in Höhe eines Monatslohns. (AZ: 10 Ca 622/03Ö)

Arbeitsgericht Hannover (AZ: 10 Ca 622/03Ö)