Entzug der Fahrerlaubnis kann fristlose Kündigung rechtfertigen
 

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der Entzug der Fahrerlaubnis kann auch die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt in einem Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Kraftfahrers gegen einen Gartenbaubetrieb zurück (Az.: 5 Sa 522/03).

Der Kraftfahrer musste seinen Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt im Privatauto abgeben. Der Gartenbaubetrieb begründete die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung damit, über keinen anderen freien Arbeitsplatz in der Firma zu verfügen. Vor Gericht argumentierte der Arbeitnehmer insbesondere mit seiner langjährigen Betriebszugehörigkeit und seinen erheblichen Unterhaltsverpflichtungen für die Familie.

Laut Urteil war der Arbeitnehmer für den Verlust der Fahrerlaubnis selbst verantwortlich. Das Interesse der Firma an einem reibungslosen Betriebsablauf und der Vermeidung von Kosten sei höher zu bewerten als das Interesse des Kraftfahrers am Erhalt des Arbeitsplatzes. Der Arbeitnehmer sei ohne Führerschein schließlich nicht mehr in der Lage, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.

Hessisches Landesarbeitsgericht (Az.: 5 Sa 522/03)