Private Umwege auf dem Weg zur Arbeit kosten Versicherungsschutz
 

München (dpa/gms) - Berufstätige sollten auf dem Weg von und zur Arbeit keine Umwege machen: Schon geringe Abweichungen vom direkten Weg können den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kosten, warnt das Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung in München. Eine Unfallrente kommt dann nicht mehr in Betracht, heißt es unter Berufung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel (Az.: B 2 U 40/02 R).

In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer auf dem Heimweg einen Umweg von rund 100 Metern gemacht, um bei einem Bankautomaten Geld abzuheben. Auf diesem Weg wurde er bei einem Verkehrsunfall verletzt. Nach Ansicht der Richter handelte es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall: Der Arbeitnehmer habe aus rein privaten Gründen den direkten Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnung verlassen.

Bundessozialgericht (Az.: B 2 U 40/02 R)