Arbeitsschutz Kapitel 1: Sicherheits- und Betriebskennzeichnung –
Informationen zu Vorschriften und Materialien
Die Sicherheits-
und Betriebskennzeichnung dient in erster Linie zur Maximierung der
Sicherheit auf betrieblichen Grundstücken. Betriebsbezogene Verkehrsschilder
fördern beispielsweise den vorschriftsmäßigen Fahrzeugverkehr,
während Warnhinweise sowohl Mitarbeiter als auch Personal, Lieferanten
und Besucher vor Gefahren schützen. Zwar sind die mit einer ordentlichen
Betriebskennzeichnung verbundenen Kosten nicht zu unterschätzen,
aber die Investition lohnt sich in vielerlei Hinsicht. Neben Zeiteinsparungen,
wird Unfällen vorgebeugt und Personen- sowie Sachschäden lassen
sich vermeiden. Der nachfolgende Artikel enthält Informationen
zu Vorschriften und Tipps zum Kauf entsprechender Hinweisschilder.
Sicherheits-
und Betriebskennzeichnung
Der Einsatz
einer Sicherheitskennzeichnung in Form einer Beschilderung ist gesetzlich
vorgeschrieben. Die Unfallverhütungsvorschrift VBG 125 gilt bereits
seit April 1995 und wurde durch die BGV
A8 weiterentwickelt. Besonders markant geprägt wurden die neuen
Vorschriften durch Anpassungen der Flucht- und Rettungswegkennzeichnung,
die in der DIN 4844-2 ersichtlich sind. Unternehmen erhalten damit ein
flexibles System zur Kennzeichnung ihres betrieblichen Geländes.
Mit Hilfe des Leitfadens und der darin enthaltenen klaren Vorgaben sollen
kostspielige Fehlinvestitionen und Umrüstungsmaßnahmen vermieden
werden.
Die neue
BGV A8 beschreibt vier wesentliche Kernpunkte:
1. Flucht-
und Rettungspläne
2. Aktuelle Sicherheitszeichnen
3. Langnachleuchtende, bodennahe Sicherheitsleitsysteme nach BGR 216
4. Rohrleitungskennzeichnung
Sicherheitszeichen
müssen laut BGV A 8 im Rahmen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
am Arbeitsplatz jederzeit erkennbar sein. Der Wirkungsbereich wird von
Unternehmen oft kleiner eingeschätzt, als er tatsächlich ist.
In der Unfallverhütungsvorschrift heißt es unter anderem:
„Als Arbeitsplätze gelten z.B. auch Verkehrs- und Rettungswege,
Sozialräume, Unterrichtsräume, Maschinenräume und Lagerbereiche.“
Hinweisschilder
weisen auf Gefahren hin, dienen der Unfallprävention und können
wichtige Verhaltensregeln aufzeigen. Außerdem kann mit Hilfe einer
korrekten Betriebskennzeichnung aktiv zur zügigen Durchführung
von Rettungsmaßnahmen beigetragen werden. Zur Verdeutlichung des
Umfangs der Betriebskennzeichnung wurden einige Hinweisschilder-Typen
aufgeführt:
•
Brandschutzzeichen
• Rettungszeichen
• Verbotsschilder
• Gebotsschilder
• Warnschilder
• Strahlenschutz-Schilder
• Elektrotechnik-Schilder
• Betriebsbezogene Verkehrsschilder wie Parkschilder, Hinweise
laut StVO
• Gefahrgutkennzeichnung
• Hinweisschilder zur Reststofftrennung
• Rohrleitungskennzeichnung
• Lagerkennzeichnung
• Tragkraftschilder
Bezug
von Hinweisschildern
Entscheidend
beim Kauf von Hinweisschildern ist, dass diese den aktuellen rechtlichen
Vorschriften entsprechen. Ihre Konformität muss DIN- beziehungsweise
EU-Norm entsprechen. Dabei ist auf individuelle Regelungen zu achten.
Bezüglich der Rohrleitungskennzeichnungspflicht beispielsweise
muss die Beschilderung der DIN 2403 entsprechen. Die Gefahrstoffkennzeichnung
muss dagegen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der „Accord
européen relatif au transport international des marchandises
Dangereuses par Route“ (ADR) und dem Global harmonisierten System
zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) erfolgen. Flucht-
und Rettungspläne dagegen unterliegen der DIN 4844-3. Die Individualität
der Vorschriften ist daher nicht zu unterschätzen.
Gleichzeitig
sollten sich die Schilder durch eine sorgfältige Verarbeitung,
langlebige Materialien und eine praktische Montage auszeichnen. Je nach
Einsatzzweck sind wetterfeste Oberflächen unverzichtbar. Betriebskennzeichnungsschilder
werden im regionalen Fachhandel sowie in verschiedenen Onlineshops nach
den gesetzlichen Vorschriften verkauft.
Unfallstatistiken
nutzen
Arbeitsunfälle
sind leider keine Seltenheit. Allein im Jahr 2013 wurden in Deutschland
über 874.000 Arbeitsunfälle gemeldet. Dies geht aus einer
Statistik unter statista.com
hervor. Die Zahlen sind zwar leicht rückläufig, doch die Schwere
der Unfälle ist teilweise markant. 455 tödliche Arbeitsunfälle
bestätigen, dass nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Mit der
Betriebskennzeichnung leisten Unternehmen bereits einen wichtigen Beitrag
zu mehr Sicherheit. Außerdem können Unfälle und Gefährdungen
aktiv reduziert werden, indem eine Unfallstatistik eingeführt wird.
Damit werden Gefährdungsschwerpunkte erkennbar und Unfallursachen
analysierbar. Durch das Festhalten definierter Kennzahlen wie Art und
Schwere des Unfalls, der exakte Standort sowie Unfallhergang lassen
sich vorbeugende Maßnahmen erarbeiten und präventive Lösungen
entwickeln.
Weitere
Hilfen zum Arbeitsschutz
Neben Kennzeichnungen
und Schildern gibt es noch eine ganze Reihe anderer Hilfsmittel um den
Arbeitsschutz zu verbessern. Die Bandbreite geht über Schutzmaßnahmen,
die den eigenen Körper schützen bis zu Schutzeinrichtungen
die materielle Güter und Waren vor Beschädigung oder Zerstörung
schützen. Unter Engelbert
Strauss finden sie essentielle Produkte für den persönlichen
Arbeitsschutz. Neben Arbeitshandschuhen, Augenschutzbrillen oder Atemschutz
stehen Erste Hilfe Produkte zur Auswahl.
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