Arbeitszeugnis: Darauf gilt es zu achten!
Die Beendigung
eines Arbeitsverhältnisses ist schon für sich gesehen eine
schwierige Situation. Allerdings sind Rechte
und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht sofort erloschen.
So ist es beispielsweise Pflicht, dass nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
vom Arbeitgeber ein schriftliches Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Worauf
es dabei besonders zu achten gilt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Rechtliche Grundlagen
Grundlage
für das Recht des Arbeitnehmers ist Paragraph 109 der Gewerbeordnung.
Dieser besagt, dass ein Arbeitszeugnis Angaben über Art und Dauer
der Beschäftigung enthalten muss. Neben diesem so genannten einfachen
Arbeitszeugnis kann der Arbeitnehmer auch darauf bestehen, dass Verhalten
und Leistung während des Arbeitsverhältnisses Teil des dann
so genannten qualifizierten Zeugnisses werden. Wichtig ist noch anzumerken,
dass dieses Arbeitszeugnis nicht in elektronischer Form übermittelt
werden darf. Damit alle diese Vorgaben eingehalten werden, können
sie Arbeitszeugnisse
Erstellen mit Haufe.
Warum ist ein Arbeitszeugnis
überhaupt wichtig?
Ein Arbeitszeugnis
dokumentiert zweifelsfrei die Tätigkeit beim früheren Arbeitgeber.
Besonderer Bedeutung kommt dieser Bewertung zu, wenn sich bei einem
neuen Unternehmen beworben wird. Personalabteilungen legen durchaus
großen Wert auf die Beurteilung durch den vorherigen Arbeitgeber.
Dementsprechend wichtig ist es, dass sich das Arbeitszeugnis qualitativ
und inhaltlich auf einem hohen Niveau befindet.
Wie muss ein Arbeitszeugnis
aussehen?
Neben den
eingangs bereits erwähnten Angaben zu Art und Dauer des Anstellungsverhältnisses
können auch weitere Aspekte wie Verhalten und Leistung des Arbeitnehmers
behandelt werden. Konkret enthält ein vollständiges Arbeitszeugnis
folgendes: Zuerst sollten Angaben über die Stammdaten des Arbeitnehmers
gemacht werden, also Name und Anschrift. Nach der genauen Tätigkeitsbeschreibung
ist es sinnvoll besondere Kompetenzen, Leistungen und Sozialverhalten
des Arbeitnehmers zu erwähnen. Hier kann auch das Verhalten gegenüber
Kollegen und Vorgesetzten erwähnt werden. Nach einem Satz zur Beendigung
des Arbeitsverhältnisses ist es noch wünschenswert, dass kurz
Zukunftswünsche und eine Schlussformel erwähnt werden. Zur
Vollständigkeit sind nun nur noch Ort, Datum und Unterschrift nötig.
Möglichst wird dieses Zeugnis auf firmeneigenes Papier gedruckt.
Beim Verfassen ist es wichtig, dass sich der Arbeitgeber einer ausgewogenen
Sprache bedient und möglichst auf Superlative verzichtet. Denn
diese machen eine solche Bewertung oft unglaubwürdig und werden
eher nachteilig ausgelegt.
Weitere Vorschriften
Generell
ist es wichtig, sollte es zu einer Kündigung kommen, dass man mit
den Grundlagen des Arbeitsrechts
für die Kündigung betraut ist. Es gibt einige Rechte und
Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wichtig ist, dass der
komplette Inhalt eines Arbeitszeugnisses wahr ist und dem Arbeitnehmer
gegenüber wohlwollen verfasst ist. Es darf nicht mutwillig kritisierend
verfasst sein. Dies ist ebenfalls in Paragraph 109 der Gewerbeordnung
festgelegt. Auf einschränkende oder auch zweideutige Aussagen sollte
verzichtet werden. Auch darf beispielsweise nicht vom Arbeitgeber das
Verfassen des Arbeitszeugnisses an den Arbeitnehmer selbst ausgelagert
werden. Abschließend soll noch festgestellt werden, dass das Arbeitszeugnis
eine Urkunde ist. Dies hat zur Folge, dass eine nachträgliche Manipulation
durch den Arbeitnehmer den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt.
Das Fazit
Das Vorlegen
eines Arbeitszeugnisses ist spätestens beim Bewerben auf eine neue
Stelle von eminenter Wichtigkeit. Machen Sie sich daher mit den rechtlichen
Grundlagen und den Formalia eines Arbeitszeugnisses betraut. Achten
Sie darauf, dass alle nötigen Inhalte wahrheitsgemäß
und in wohlwollender Absicht dem Arbeitnehmer gegenüber aufgeführt
werden.
Bildquelle:
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