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Berufsunfähigkeitsversicherung - Wer braucht denn sowas ?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert als Invaliditätsabsicherung Ihre Arbeitskraft ab. Jeder Arbeitnehmer ist von seiner Gehaltszahlung abhängig, um die laufenden Kosten, wie Miete und Lebenserhalt decken zu können. Was passiert aber, wenn er durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr arbeiten kann?

Bei der Arbeitskraftabsicherung man zwei Begriffe unterscheiden:

Die Erwerbsunfähigkeit

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine Erwerbsminderungsrente und damit eine Grundabsicherung. Diese leistet erst, wenn der Arbeitnehmer gar nichts mehr tun kann. Dies hängt nicht mit dem Beruf zusammen, sondern mit irgendeiner am Markt verfügbaren Tätigkeit. Damit er überhaupt einen Anspruch darauf hat, müssen darüber hinaus bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt werden, z.B. muss der Arbeitnehmer 5 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben. Erreicht er das nicht oder ist selbstständig tätig, hat er gar keine Leistungen zu erwarten.

Die Berufsunfähigkeit

Wer berufsunfähig wird, ist noch lange nicht erwerbsunfähig. Hier geht es um den konkret ausgeübten Beruf, den der Arbeitnehmer nicht mehr ausüben kann. Kann er diesen Beruf nicht mehr ausüben, darf er aber noch einer anderen Tätigkeit nachgehen. Eine Versicherung, die genau auf den Beruf ausgerichtet ist, bietet ausschließlich die private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, diese so früh wie möglich abzuschließen. Der Beitrag ist geringer und vor allem ist das Risiko geringer, bei den Versicherern mit Vorerkrankungen durch die Gesundheitsprüfung zu fallen.

Die Gesundheitsprüfung

Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung steht zunächst einmal der Antrag. Der Versicherer fragt nach dem Alter, dem Beruf und nach Vorerkrankungen. Hier sollte sehr genau darauf geachtet werden nichts wegzulassen oder zu vergessen. Kann sich der Arbeitnehmer nicht mehr genau erinnern, sollte er lieber noch einmal bei seinem Arzt nachfragen. Im schlimmsten Fall droht sonst eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, d.h. der Versicherer verweigert im Leistungsfall wegen Arglist oder Täuschung die Zahlung.

Gibt es Vorerkrankungen bietet der Versicherer vielleicht nur einen Schutz mit Beitragszuschlag oder mit Ausschlüssen bestimmter Krankheiten an.

Berufsgruppen

Der Beitrag der Versicherung hängt von der beruflichen Tätigkeit ab. Ist diese nicht eindeutig, sollten genau beschrieben werden, wie hoch beispielsweise der Anteil der Bürotätigkeit und der Anteil der körperlichen Arbeit ist.
Bei den Versicherern sind Akademiker, wie Rechtsanwälte, Ärzte und Betriebswirte sehr beliebt und günstig. Ein Handwerker zahlt dagegen deutlich mehr.

Einige Berufsgruppen sind gar nicht mehr versicherbar, z.B. Profisportler oder Musiker. Das Risiko ist den Versicherern hier einfach zu hoch. Ein Beispiel wäre ein Geiger in einem Kammerorchester. Verletzt dieser sich an nur einem Finger, wäre dieser berufsunfähig und der Versicherer müsste zahlen.

Tipps

  • Sinnvoll ist es, die Versicherung bis zum voraussichtlichen Rentenalter ab. Mit einer kürzeren Laufzeit entstehen Deckungslücken, die teuer werden können.
  • Die Höhe der Absicherung sollte mindestens die Lebenshaltungskosten abdecken. Sollte der Beitrag hierfür zu hoch sein, kann der Kunde zusätzlich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente berücksichtigen und en Anspruch hieraus von den laufenden Kosten abziehen.
  • Wichtig sind die Bedingungen der Versicherung. Es gibt einige Klauseln, wie beispielsweise die abstrakte Verweisung, die der Kunde meiden sollte.
  • Vor dem Vertragsabschluss sollte immer einen individuellen Angebotvergleich durchgeführt werden. Detaillierte Angebotsinformationen und weiter Ratschläge sind auf www.verivox.de zu finden.

Fazit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste persönliche Absicherung. Sie ist zwar nicht günstig, bietet aber die einzige Möglichkeit die Arbeitskraft sinnvoll abzusichern.

 



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