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Bewerbungskosten richtig absetzenDie im Zusammenhang mit Bewerbungen anfallenden Kosten können bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten angesetzt werden. Können keine detaillierten Belege über die Kosten vorgelegt werden, beispielsweise weil das Finanzamt in der Vergangenheit keinen Wert darauf gelegt hat, so können diese auch geschätzt werden. Im Urteilsfall schätzte das Finanzgericht Köln die Kosten für Bewerbungen mit einer Bewerbungsmappe auf rd. 8,50 Euro und für Bewerbungen ohne Bewerbungsmappe auf rd. 2,50 Euro. Diese Kosten wurden dann mit der Zahl der nachgewiesenen Bewerbungen multipliziert und so der als Werbungskosten abzugsfähige Betrag ermittelt. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 7. Juli 2004, Aktenzeichen 7 K 932/03 Folgende Kosten können bei der Steuererklärung als Werbungskosten voll geltend gemacht werden:
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