Bewerbungskosten richtig absetzen
Die im
Zusammenhang mit Bewerbungen anfallenden Kosten können bei den
Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten
angesetzt werden. Können keine detaillierten Belege über die
Kosten vorgelegt werden, beispielsweise weil das Finanzamt in der Vergangenheit
keinen Wert darauf gelegt hat, so können diese auch geschätzt
werden. Im Urteilsfall schätzte das Finanzgericht Köln die
Kosten für Bewerbungen mit einer Bewerbungsmappe auf rd. 8,50 Euro
und für Bewerbungen ohne Bewerbungsmappe auf rd. 2,50 Euro. Diese
Kosten wurden dann mit der Zahl der nachgewiesenen Bewerbungen multipliziert
und so der als Werbungskosten abzugsfähige Betrag ermittelt. Urteil
des Finanzgerichts Köln vom 7. Juli 2004, Aktenzeichen 7 K 932/03
Folgende
Kosten können bei der Steuererklärung als Werbungskosten voll
geltend gemacht werden:
- Kosten
von Bewerbungsunterlagen, wie Bewerbungsmappen, Briefpapier, Kopien,
Umschläge, Zeugnisabschriften, Bewerbungs-Ratgeber sowie Druckkosten
- Kosten
für Bewerbungsfotos
- Porto-
und Versandkosten von Bewerbungen
- Kosten
durch Stellenanzeigen
- Fahrten
zur Vorstellung plus Tagespauschale, Km-Geld, Telefonkosten, Hotelübernachtung,
Taxi, Parkgebühren, öffentliche Verkehrsmittel
- Damit
Ihr Finanzamt Ihre Bewerbungskosten anerkennt, müssen Sie diese
grundsätzlich durch Belege nachweisen. Wenn Sie alle Rechnungen
aufbewahren, beteiligt sich das Finanzamt an Ihren Bewerbungskosten
- Kosten
durch Beschaffung einwandfreier Bewerbungsunterlagen (Musterbewerbungen)
können bis zu 250,00 EUR jährlich übernommen werden.
Die Rechnung vom Berufszentrum können Sie i.d.R. voll absetzen
- Die
Beratungskosten durch das Berufszentrum können Sie steuerlich
geltend machen!
- Kosten
für die Anschaffung einer Schreibmaschine oder eines Computers,
auf der die Bewerbungen geschrieben werden
- Kauf
von Wochenendausgaben verschiedener Tageszeitungen, um darin die Stellenangebote
durchzusehen
Tipp: Für
alle, die bei der jährlichen Erstellung der Steuererklärung
das Problem haben die angefallenden Ausgaben der Bewerbungen steuerlich
gelten zu machen, gibt es Programme wie Lexware
TAXMAN, die auch dank videogestützten Interviews die Steuerthematik
verständlich erklären. |