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Bewerbungskosten richtig absetzen

Die im Zusammenhang mit Bewerbungen anfallenden Kosten können bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten angesetzt werden. Können keine detaillierten Belege über die Kosten vorgelegt werden, beispielsweise weil das Finanzamt in der Vergangenheit keinen Wert darauf gelegt hat, so können diese auch geschätzt werden. Im Urteilsfall schätzte das Finanzgericht Köln die Kosten für Bewerbungen mit einer Bewerbungsmappe auf rd. 8,50 Euro und für Bewerbungen ohne Bewerbungsmappe auf rd. 2,50 Euro. Diese Kosten wurden dann mit der Zahl der nachgewiesenen Bewerbungen multipliziert und so der als Werbungskosten abzugsfähige Betrag ermittelt. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 7. Juli 2004, Aktenzeichen 7 K 932/03

Folgende Kosten können bei der Steuererklärung als Werbungskosten voll geltend gemacht werden:

  • Kosten von Bewerbungsunterlagen, wie Bewerbungsmappen, Briefpapier, Kopien, Umschläge, Zeugnisabschriften, Bewerbungs-Ratgeber sowie Druckkosten
  • Kosten für Bewerbungsfotos
  • Porto- und Versandkosten von Bewerbungen
  • Kosten durch Stellenanzeigen
  • Fahrten zur Vorstellung plus Tagespauschale, Km-Geld, Telefonkosten, Hotelübernachtung, Taxi, Parkgebühren, öffentliche Verkehrsmittel
  • Damit Ihr Finanzamt Ihre Bewerbungskosten anerkennt, müssen Sie diese grundsätzlich durch Belege nachweisen. Wenn Sie alle Rechnungen aufbewahren, beteiligt sich das Finanzamt an Ihren Bewerbungskosten
  • Kosten durch Beschaffung einwandfreier Bewerbungsunterlagen (Musterbewerbungen) können bis zu 250,00 EUR jährlich übernommen werden. Die Rechnung vom Berufszentrum können Sie i.d.R. voll absetzen
  • Die Beratungskosten durch das Berufszentrum können Sie steuerlich geltend machen!
  • Kosten für die Anschaffung einer Schreibmaschine oder eines Computers, auf der die Bewerbungen geschrieben werden
  • Kauf von Wochenendausgaben verschiedener Tageszeitungen, um darin die Stellenangebote durchzusehen

Tipp: Für alle, die bei der jährlichen Erstellung der Steuererklärung das Problem haben die angefallenden Ausgaben der Bewerbungen steuerlich gelten zu machen, gibt es Programme wie Lexware TAXMAN, die auch dank videogestützten Interviews die Steuerthematik verständlich erklären.

 



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