Freiberufler stellen in Deutschland einen großen Teil der Selbstständigen. Schließlich gibt es zahlreiche Berufe, die unter dem Sammelbegriff Freie Berufe fallen. In der Regel sind bestimmte Qualifikationen erforderlich, damit man zum Status der Freiberufler zählt. Freiberufler profitieren von einigen Vorteilen, wie zum Beispiel der Gewerbesteuerfreiheit. Aus dem Grund sollten alle rechtlichen und auch steuerrechtlichen Fragen vor Geschäftsgründung geklärt sein.
Freiberufler – was ist das eigentlich?
Bei jeder Geschäftsgründung muss zunächst einmal geklärt sein, ob die geplante
Tätigkeit zu den Freien Berufen zählt und damit der Status des Freiberuflers
erfüllt ist. Nicht immer eine klare Abgrenzung möglich. Letztendlich
entscheidet das Landesamt, ob eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt.
Generell kann gesagt werden, dass Freiberufler künstlerische, erzieherische,
schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeiten ausüben, die
in der Gewerbeordnung geregelt sind. Gemäß Paragraf 18 EStG zählen dazu
zum Beispiel Zahnärzte,
Ärzte, Hebammen und Masseure, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ingenieure, Sachverständige, Journalisten
und noch jede Menge Berufe mehr.
Kammerpflicht – Registrierung ist erforderlich
Für die meisten Freiberufler gibt es berufsständische Kammern, bei denen sie sich registrieren müssen, wenn eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Dazu zählen Ärzte und Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Architekten und Ingenieure.
Qualifikation ist erforderlich
Ähnlich bei den Handwerksberufen, wo bei der Gründung eines eigenen
Betriebs ein Meistertitel vorliegen muss, gibt es auch bei den Freien
Berufen eine vorgegebene Qualifikation, die mit einer entsprechenden
Ausbildung und einer gewissen Kompetenz nachgewiesen werden muss. Der
Nachweis hierfür erfolgt bei den Kammermitgliedern durch die Kammer
und bei Freiberuflern, bei denen keine Kammerpflicht besteht, muss dieser
Nachweis in einer öffentlichen Institution erbracht werden. Die zuständige
Standeskammer liefert Informationen, welche Anforderungen exakt zu erfüllen
sind.
Gewählte Rechtsform ist wichtig
Nur wer Einzelkämpfer ist, kann den Status Freiberufler für sich beanspruchen.
Allerdings haftet dieser auch mit seinem Privatvermögen. Es gibt aber
einige spezielle Rechtsformen, die ebenfalls zugelassen sind, wie zum
Beispiel eine GmbH oder eine GbR.
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der große Vorteil eines
Freiberuflers – die Gewerbesteuerfreiheit – bei der Gründung einer GmbH
verloren geht.