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Freiberufler – Der Schritt in die Selbstständigkeit

Freiberufler stellen in Deutschland einen großen Teil der Selbstständigen. Schließlich gibt es zahlreiche Berufe, die unter dem Sammelbegriff Freie Berufe fallen. In der Regel sind bestimmte Qualifikationen erforderlich, damit man zum Status der Freiberufler zählt. Freiberufler profitieren von einigen Vorteilen, wie zum Beispiel der Gewerbesteuerfreiheit. Aus dem Grund sollten alle rechtlichen und auch steuerrechtlichen Fragen vor Geschäftsgründung geklärt sein.

Freiberufler – was ist das eigentlich?

Bei jeder Geschäftsgründung muss zunächst einmal geklärt sein, ob die geplante Tätigkeit zu den Freien Berufen zählt und damit der Status des Freiberuflers erfüllt ist. Nicht immer eine klare Abgrenzung möglich. Letztendlich entscheidet das Landesamt, ob eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Generell kann gesagt werden, dass Freiberufler künstlerische, erzieherische, schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeiten ausüben, die in der Gewerbeordnung geregelt sind. Gemäß Paragraf 18 EStG zählen dazu zum Beispiel Zahnärzte, Ärzte, Hebammen und Masseure, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ingenieure, Sachverständige, Journalisten und noch jede Menge Berufe mehr.

Kammerpflicht – Registrierung ist erforderlich

Für die meisten Freiberufler gibt es berufsständische Kammern, bei denen sie sich registrieren müssen, wenn eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Dazu zählen Ärzte und Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Architekten und Ingenieure.

Qualifikation ist erforderlich

Ähnlich bei den Handwerksberufen, wo bei der Gründung eines eigenen Betriebs ein Meistertitel vorliegen muss, gibt es auch bei den Freien Berufen eine vorgegebene Qualifikation, die mit einer entsprechenden Ausbildung und einer gewissen Kompetenz nachgewiesen werden muss. Der Nachweis hierfür erfolgt bei den Kammermitgliedern durch die Kammer und bei Freiberuflern, bei denen keine Kammerpflicht besteht, muss dieser Nachweis in einer öffentlichen Institution erbracht werden. Die zuständige Standeskammer liefert Informationen, welche Anforderungen exakt zu erfüllen sind.

Gewählte Rechtsform ist wichtig

Nur wer Einzelkämpfer ist, kann den Status Freiberufler für sich beanspruchen. Allerdings haftet dieser auch mit seinem Privatvermögen. Es gibt aber einige spezielle Rechtsformen, die ebenfalls zugelassen sind, wie zum Beispiel eine GmbH oder eine GbR. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der große Vorteil eines Freiberuflers – die Gewerbesteuerfreiheit – bei der Gründung einer GmbH verloren geht.

 



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