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Sich selbständig machen - Die wichtigsten Fragen & Antworten

Nach unserem sehr erfolgreichen Thema: "Mit der Gründung einer Firma die Arbeitslosigkeit verlassen" kamen viele Fragen, die sich auf praktische Vorgehensweisen, Hilfen und Wo-bekomme-ich-was-Fragen bezogen. In diesem Artikel werden die wichtigsten und entscheidendsten Fragen von unseren Karriere-Spezialisten beantwortet.

Wie mache ich mich selbstständig?

Am Anfang müssen Sie sich kritisch fragen, ob Sie gewillt sind mehr zu arbeiten, mit ungewissem Einkommen, mit mehr Verantwortung und hoher Disziplin. Wenn Sie diese Punkte für sich mit Ja beantworten können, benötigen Sie eine Planung, einen Finanzplan und eine Geschäftsgründung.

Um Fragen zur Gründung zu klären, gibt es mit dem Portal des Bundeswirtschaftsministeriums einen guten Helfer.

Was ist meine Geschäftsidee wert?

Es reicht nicht, dass Freunde und Bekannte die Geschäftsidee positiv finden. Sie müssen sich vor der Umsetzung informieren über die

  • Marktlage
  • Gibt-es-das-Produkt-schon?
  • Konkurrenz
  • Sättigung des Marktes

Gibt es kostenlose Gründer-Beratungen?

Ja, die gibt es. In jeder größeren Stadt ist Hilfe in dieser Richtung zu finden. Unter kostenlose Beratungsstellen sind die wichtigsten Kontaktadressen aus Bund und Ländern hier zusammengestellt.

Brauche ich einen Geschäftsplan?

Der Geschäftsplan, oder auch Businessplan genannt, wird benötigt, um eine Bank oder Investoren als Geld- bzw. Kreditgeber zu gewinnen. Weiterhin dient der Geschäftsplan als Leitfaden wann welche Ziele im neuen Unternehmen umgesetzt werden.

Einen Muster-Geschäftsplan gibt es zum Herunterladen im Gründerportal der Landesbank Baden-Württemberg.

Wie schütze ich mein Produkt?

Zum Schutz vor Kopierung eines Produktes wirkt das Patent. Der Vorgang dauert ca. 2 Jahre. Als Übergangslösung hilft oft der billigere Gebrauchsmusterschutz. Weiterhin kann die Marke selber geschützt werden. Die dafür zuständige Behörde ist das Deutsche Patent- und Markenamt.

Wie mache ich mein Unternehmen bekannt?

Die effektivste und preiswerteste Methode der Werbung ist die Mundpropaganda. Die kann verbessert werden durch Auftritte auf Messen, Veranstaltungen, Sportvereinen etc.

PR, Marketing und Werbung sind ebenfalls sehr wichtig, da die Vertrauenswürdigkeit von Unternehmen auch durch Ihren Auftritt wie Geschäftspapiere, Visitenkarten, Flyer, Webseiten sowie jedwede Außendarstellung etc abhängig ist. Gerade bei Druckerzeugnissen sollte der Jungunternehmer auf gute Qualität und Haptik achten. Hier bieten sich etablierte und versierte Online-Druckereien wie Helloprint.de an, die ihre Produkte kostengünstig in einer guten Bandbreite anbieten.

Welche Firmennamen soll ich nehmen?

Einen Firmennamen zu erfinden oder den eigenen Name zu nehmen, beides ist legitim. Sie sollten darauf achten, dass der Firmenname einfach, ausdruckstark und einzigartig ist. Verhindern Sie einen Namen, der ähnlich mit dem eines Konkurrenzunternehmens ist. Unter der Domainverwaltung in Deutschland: denic können Sie nachprüfen, ob diese Domain bereits vergeben ist.

Ich möchte mich als Arbeitsloser selbstständig machen. Gibt es Hilfen?

Ja, die gibt es. Zurzeit bietet die Bundesregierung mit dem Nachfolger der Ich-AG eine Hilfe für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten, an.

Welche Rechtsform ist möglich?

Einzelunternehmer und Freiberufler sind die alleinigen Chefs, können über alles bestimmen, müssen aber auch alle Risiken alleine tragen.

Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) wird in einem Unternehmen verwendet, in dem 2 oder mehr Partner das Geschäft leiten. Auch hier sind die bürokratischen Hürden gering. Jeder haftet wie bei einem Einzelunternehmen mit seinem Privatvermögen.

Eine KG (Kommanditgesellschaft) wird verwendet, wenn ein Unternehmen mit Investoren gegründet wird. Dort haftet der Komplementär mit seinem Privatvermögen, die Partner (Kommanditisten) mit ihrer Einlage.

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wird mit Einlagen ab 25.000 Euro von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet. Mit dieser Einlage haften die Gesellschafter auch. Die Kosten für die Gründung und Buchführung ist in dieser Gesellschaftsform hoch.

Eine Mini GmbH ist vergleichbar mit einer GmbH und wurde am 01.11.2008 als existenzgründerfreundliche Alternative zur herkömmlichen GmbH eingeführt. Der größte Unterschied zur GmbH ist das Stammkapital. Bei der klassischen GmbH muss das Stammkapital mindestens 25.000 Euro betragen, bei der neuen Mini GmbH lediglich mindestens 1 Euro. Dafür sind die Kosten einer Gründung geringer. Der Geschäftsführer einer Mini GmbH ist verpflichtet 25% seines Jahresgewinns aufgrund der fehlenden Kapitalausstattung ansparen. Die Ansparphase dauert solange an, bis die 25.000 Euro einer normalen GmbH erreicht sind. Danach firmiert die Mini GmbH als normale GmbH.

Wie bekomme ich Startkapital?

Einen Eigenkapitalanteil von wenigsten 15% sollten Sie selber mitbringen. Um dann an Gelder aus dem Förderprogramm zu kommen, gibt es eine Menge Töpfe. Darlehen zu erhalten, ist heutzutage schwieriger geworden, obwohl die Zinsen sehr niedrig sind. Das liegt an den hohen Kreditausfällen der Banken, als Unternehmen mit hohen Krediten spektakulär Pleite gegangen sind. Hohe Investorenbetröge ab 500.000 Euro erhält man durch Venture Kapital, zu Deutsch: Risikokapital. Die Investoren bekommen dafür Anteile an der Firma.

Bekomme ich Gelder, wenn ich einen Arbeitslosen einstelle?

Ja, die Arbeitsagentur bietet Fördergelder für Unternehmen an, die Arbeitslose einstellen.

Nach dem Förderprogramm "Kapital für Arbeit" aus dem Hartz-Konzept werden Unternehmen gefördert, wenn diese dauerhaft Arbeitslose einstellen. So kann mit einem Zuschuss von 100.000 Euro (50T Euro Förderkredit, max. 50T Euro Nachrangdarlehen) gerechnet werden. Dies gilt bis max. 2 Jahre nach der Gründung.

Weiterhin gewährt die Arbeitsagentur für max. 12 Monate einen Lohnkostenzuschuss in Höhe des halben ortsüblichen Gehaltes.

Auf den Seiten der Arbeitsagentur finden Sie weitere Informationen dazu.

Welche Behörden brauche ich?

  • Freiberufler benötigen lediglich das Finanzamt
  • Ein Gewerbebetrieb muss bei dem Ordnungsamt angemeldet werden
  • Ein Handwerkbetrieb muss in der Handwerksrolle eingeschrieben werden
  • Eine GmbH, AG, OHG, KG muss in das Handelsregister im Amtsgericht eingetragen werden
  • Wer Arbeitnehmer einstellt, muss diese innerhalb von 1 Woche bei der KV, RV, Berufsgenossenschaft und der Arbeitsagentur anmelden

Bildquelle: laptop-3087585_400.jpg

 



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