Wie
Wirtschaftsdetektive Unternehmen unterstützen
Wirtschaftskriminelle
Handlungen gibt es in Deutschland zuhauf. Meist wird dabei an Werksspionage,
Wissensdiebstahl, Datendiebstahl oder kriminelle An- oder Abwerbung
gedacht. Aber viel häufiger liegt die Bedrohung näher als
man denkt. Oft werden kriminelle Handlungen von den eigenen Mitarbeitern
begangen – mit kriminellem Vorsatz sich zu bereichern oder dem
Ziel dem Unternehmen zu schaden. Daher ist diese Kriminalität als
ernstzunehmendes Problem zu betrachten und eine Detektei
mit wirtschaftskrimineller Kompetenz sehr hilfreich.
Beispiele
von Wirtschaftskriminelle Handlungen
•
Betrug von Lohnfortzahlung
• Einschleusung von Ermittlern
• Mitarbeiterüberwachung und Personalüberprüfung
• Verstoß
gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
• Aufklärung und Abwehr von Sabotage
• Produktpiraterie und Werksspionage
• Aufdeckung von Schwarzarbeit
• Diebstahl- und Betrugsaufklärung
• Versicherungsbetrug
• Umgehung von Wettbewerbsverboten
• Marken- und Produktpiraterie
• Leumundsüberprüfung
• Anlagebetrug, Spesenbetrug, Spesenmanipulation und Abrechnungsbetrug
• Sozialbetrag des Wettbewerbs
• Warendiebstahl eigener Mitarbeiter
• Verstoß gegen das Markengesetz
• Betrug mittels Nebenbeschäftigung
Die Liste
lässt sich mühelos weiter fortsetzen. Auch die „Durchleuchtung“
von Bewerbern, Lieferanten und Kunden zur Vorbeugung vor evtl. Probleme
gehört zum Repertoire der Wirtschaftsdetektive.
Erkennungsmerkmale
seriös arbeitender Detekteien
Im Gegensatz
zu einigen anderen europäischen Ländern, wie beispielsweise
Österreich oder der Schweiz, besteht in Deutschland keine besondere
Zulassungsvoraussetzung zum Anmelden eines Detektei-Gewerbes. Der der
Beruf „Detektiv“ in Deutschland nicht mit einer vorgeschriebenen
Ausbildung verknüpft ist, lässt sich die Kompetenz und Seriosität
der Detektei für Außenstehende schwer einzuschätzen.
Daher sollte bei der Auswahl der Detektei auf folgende Punkte geachtet
werden: Persönliche Referenzen, die Stimmigkeit des Fachgebietes,
persönlicher Kontakt und Kundenservice.
Seriöse
Dienstleister im Ermittlungsgewerbe haben sich oft auf entsprechende
Themenbereiche spezialisiert, auf denen sie eine besondere Qualifikation
besitzen, und setzen dann bei Bedarf auf Kooperationen mit anderen Spezialisten
aus der Branche, z. B. Rechtsanwälte.
So wird ein Unternehmen, das auf Lauschangriff-Abwehr spezialisiert
ist, wohl kaum professionelle Observationseinsätze anbieten. Umso
fragwürdiger sind dann Detekteien, die beispielsweise eine Überprüfung
von Räumlichkeiten auf Abhör-Wanzen, -Sender oder sonstige
-Technik für Lauschangriffe anbieten, obwohl sie dafür weder
eine qualifizierte Eignung besitzen, noch über eine geeignete technische
Ausrüstung verfügen.
Ein seriös
arbeitendes Ermittlungsunternehmen wird niemals einen Erfolg versprechen
oder bei Auftragsbeginn garantieren. Der Ausgang von Ermittlungsdienstleistungen
ist nicht vorhersehbar. Ob sich ein Anfangsverdacht erhärtet oder
sogar bestätigt und der Detektiv das „gewünschte“
Ziel erreicht, liegt nicht im Ermessen des Ermittlers, wenngleich seine
Qualifikationen Auswirkungen auf den Erfolg der Ermittlungen haben können.
Auch Frage
direkt an die Verbraucherzentralen
im jeweiligen Bundesland kann zur Selektion hilfreich sein.
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