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Wie Wirtschaftsdetektive Unternehmen unterstützen

Wirtschaftskriminelle Handlungen gibt es in Deutschland zuhauf. Meist wird dabei an Werksspionage, Wissensdiebstahl, Datendiebstahl oder kriminelle An- oder Abwerbung gedacht. Aber viel häufiger liegt die Bedrohung näher als man denkt. Oft werden kriminelle Handlungen von den eigenen Mitarbeitern begangen – mit kriminellem Vorsatz sich zu bereichern oder dem Ziel dem Unternehmen zu schaden. Daher ist diese Kriminalität als ernstzunehmendes Problem zu betrachten und eine Detektei mit wirtschaftskrimineller Kompetenz sehr hilfreich.

Beispiele von Wirtschaftskriminelle Handlungen

• Betrug von Lohnfortzahlung
• Einschleusung von Ermittlern
• Mitarbeiterüberwachung und Personalüberprüfung
Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
• Aufklärung und Abwehr von Sabotage
• Produktpiraterie und Werksspionage
• Aufdeckung von Schwarzarbeit
• Diebstahl- und Betrugsaufklärung
• Versicherungsbetrug
• Umgehung von Wettbewerbsverboten
• Marken- und Produktpiraterie
• Leumundsüberprüfung
• Anlagebetrug, Spesenbetrug, Spesenmanipulation und Abrechnungsbetrug
• Sozialbetrag des Wettbewerbs
• Warendiebstahl eigener Mitarbeiter
• Verstoß gegen das Markengesetz
• Betrug mittels Nebenbeschäftigung

Die Liste lässt sich mühelos weiter fortsetzen. Auch die „Durchleuchtung“ von Bewerbern, Lieferanten und Kunden zur Vorbeugung vor evtl. Probleme gehört zum Repertoire der Wirtschaftsdetektive.

Erkennungsmerkmale seriös arbeitender Detekteien

Im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern, wie beispielsweise Österreich oder der Schweiz, besteht in Deutschland keine besondere Zulassungsvoraussetzung zum Anmelden eines Detektei-Gewerbes. Der der Beruf „Detektiv“ in Deutschland nicht mit einer vorgeschriebenen Ausbildung verknüpft ist, lässt sich die Kompetenz und Seriosität der Detektei für Außenstehende schwer einzuschätzen. Daher sollte bei der Auswahl der Detektei auf folgende Punkte geachtet werden: Persönliche Referenzen, die Stimmigkeit des Fachgebietes, persönlicher Kontakt und Kundenservice.

Seriöse Dienstleister im Ermittlungsgewerbe haben sich oft auf entsprechende Themenbereiche spezialisiert, auf denen sie eine besondere Qualifikation besitzen, und setzen dann bei Bedarf auf Kooperationen mit anderen Spezialisten aus der Branche, z. B. Rechtsanwälte. So wird ein Unternehmen, das auf Lauschangriff-Abwehr spezialisiert ist, wohl kaum professionelle Observationseinsätze anbieten. Umso fragwürdiger sind dann Detekteien, die beispielsweise eine Überprüfung von Räumlichkeiten auf Abhör-Wanzen, -Sender oder sonstige -Technik für Lauschangriffe anbieten, obwohl sie dafür weder eine qualifizierte Eignung besitzen, noch über eine geeignete technische Ausrüstung verfügen.

Ein seriös arbeitendes Ermittlungsunternehmen wird niemals einen Erfolg versprechen oder bei Auftragsbeginn garantieren. Der Ausgang von Ermittlungsdienstleistungen ist nicht vorhersehbar. Ob sich ein Anfangsverdacht erhärtet oder sogar bestätigt und der Detektiv das „gewünschte“ Ziel erreicht, liegt nicht im Ermessen des Ermittlers, wenngleich seine Qualifikationen Auswirkungen auf den Erfolg der Ermittlungen haben können.

Auch Frage direkt an die Verbraucherzentralen im jeweiligen Bundesland kann zur Selektion hilfreich sein.

 



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