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Fax: 05731 - 18 66 99 5
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Soziale Absicherung der Ich-AG

Müssen Ich-AG-Gründer mit EXGZ sich sozial absichern?
Als Arbeitnehmer waren Sie in der Regel pflichtversichert. Nach einer Existenzgründung müssen Sie die Art Ihrer Absicherung bei Krankheit, im Alter, bei Unfall usw. neu bestimmen.
Ich-AG-Gründer sind versicherungspflichtig und zwar solange sie den Existenzgründungszuschuss erhalten. Wenn ein Ich-AG-Gründer mehr als 400,00 Euro im Monat verdient, muss er in die staatliche Rentenkasse einzahlen. Die Beiträge sind allerdings vermindert. In West-BRD liegen Sie bei rund 230,00 Euro, in Ost-BRD etwa bei 195,00 Euro.

Das gleich gilt auch für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Hier sind die Beträge ebenfalls reduziert. Bei einem angenommenen Beitragssatz von 15,0% ergibt sich für die Krankenversicherung ein Betrag von 180,00 Euro und für die Pflegeversicherung 20,00 Euro.

Die gesamten Sozialausgaben liegen somit bei 430,00 Euro (West-BRD) bzw. 395,00 Euro (Ost-BRD).

Beispiel für Ostdeutschland: Dagegen steht ein Existenzgründungszuschuss im ersten Jahr von 600,00 Euro (Differenz: +205,00 Euro), im zweiten Jahr von 360,00 Euro (Minus-Differenz: - 35,00 Euro) und im dritten Jahr mit 240,00 Euro (Minus-Differenz: -155,00 Euro)

Ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dieses ist genau dann möglich, wenn das monatliche Einkommen die 400,00 Euro nicht überschreitet. Den Antrag "BfA V070" bekommen Sie von Ihrem Arbeitsamt. Wenn sich die Bedienstete weigern diese Information und den Antrag herausgeben, berufen Sie sich auf die Paragraphen 5 des VI Sozialgesetzbuchs.

Wie Sie vorgehen müssen, den Antrag auszufüllen, erfahren Sie auf dem dazugehörigen Informationsblatt. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der BfA und Ihrem Steuerberater. Den genauen Gesetzestext finden Sie unterdiesem Link: Versicherungspflicht

Ist eine Befreiung von der Pflegeversicherungspflicht möglich?
Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung, können sich aber davon befreien lassen, wenn sie (und ihre Angehörigen oder Lebenspartner) privat gegen Pflegebedürftigkeit versichert sind (§ 20 Abs. 3 i.V.m. § 22 Abs. 1 SGB XI).

Welche und wie viel Steuern müssen gezahlt werden?
Eine Ich-AG ist grundsätzlich ein Einzelunternehmen und kann nicht zu Umsatzsteuer sowie zu IHK- /HWK- Beiträgen verpflichtet werden.

Umsatzsteuer:
Wenn Sie Umsatzsteuer einnehmen, sind Sie verpflichtet, wenn Sie die Ich-AG seit 01.2004 gegründet haben, jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Durch Leistung eines Umsatzsteuervorschusses an das Finanzamt kann eine Dauerfristverlängerung um einen Monat erreicht werden.

Einkommensteuer:
Der Existenzgründungszuschuss ist steuerfrei. Die Einkünfte aus der Ich-AG werden, wenn sie den Grundfreibetrag von: 7.664,00 Euro (Stand 2004) übersteigen, mit dem normalen Einkommensteuersatz besteuert. Seit dem 01.2005 gelten folgende Steuersätze:

Eingangssteuersatz 15% ab 7.644,00 Euro
Höchststeuersatz 42% ab 52.152,00 Euro

Eine Tabelle mit den für Sie gültigen Einkommensteuersatz finden Sie hier.

Gewerbesteuer:
Gewerbesteuer müssen Sie zahlen, wenn Sie ein Unternehmen in Handel, Handwerk, Dienstleistung oder Industrie führen. Freiberufler und Landwirte sind von der Gewerbesteuer befreit. Sind die Einkünfte nach § 18 EStG zu behandeln, so muss keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Handelt es sich um Einkünfte nach § 15 EStG muss Gewerbesteuer gezahlt werden, wenn der Freibetrag von 24.500,00 Euro überschritten wird.

Wie werden die Einkünfte der Ich-AG ermittelt?
Die Einkünfte werden folgendermaßen berechnet: Einnahmen minus Ausgaben gleich zu versteuerernde Einkünfte.

Was fällt an Sozialversicherungsbeiträgen bei der ÜG an?
Gründer müssen für Rente, Kranken- und Pflegeversicherung selbst aufkommen. Die Kosten dafür belaufen sich auf ungefähr 500,00 bis 733,00 Euro im Monat.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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