Müssen
Ich-AG-Gründer mit EXGZ sich sozial absichern?
Als Arbeitnehmer waren Sie in der Regel
pflichtversichert. Nach einer Existenzgründung
müssen Sie die Art Ihrer Absicherung bei Krankheit,
im Alter, bei Unfall usw. neu bestimmen.
Ich-AG-Gründer sind versicherungspflichtig
und zwar solange sie den Existenzgründungszuschuss
erhalten. Wenn ein Ich-AG-Gründer mehr als
400,00 Euro im Monat verdient, muss er in die staatliche
Rentenkasse einzahlen. Die Beiträge sind allerdings
vermindert. In West-BRD liegen Sie bei rund 230,00
Euro, in Ost-BRD etwa bei 195,00 Euro.
Das
gleich gilt auch für die gesetzliche Kranken-
und Pflegeversicherung. Hier sind die Beträge
ebenfalls reduziert. Bei einem angenommenen Beitragssatz
von 15,0% ergibt sich für die Krankenversicherung
ein Betrag von 180,00 Euro und für die Pflegeversicherung
20,00 Euro.
Die
gesamten Sozialausgaben liegen somit bei 430,00
Euro (West-BRD) bzw. 395,00 Euro (Ost-BRD).
Beispiel
für Ostdeutschland: Dagegen steht ein Existenzgründungszuschuss
im ersten Jahr von 600,00 Euro (Differenz: +205,00
Euro), im zweiten Jahr von 360,00 Euro (Minus-Differenz:
- 35,00 Euro) und im dritten Jahr mit 240,00 Euro
(Minus-Differenz: -155,00 Euro)
Ist
eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
möglich?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich,
sich von der Rentenversicherungspflicht befreien
zu lassen. Dieses ist genau dann möglich, wenn
das monatliche Einkommen die 400,00 Euro nicht überschreitet.
Den Antrag "BfA V070" bekommen Sie von
Ihrem Arbeitsamt. Wenn sich die Bedienstete weigern
diese Information und den Antrag herausgeben, berufen
Sie sich auf die Paragraphen 5 des VI Sozialgesetzbuchs.
Wie
Sie vorgehen müssen, den Antrag auszufüllen,
erfahren Sie auf dem dazugehörigen Informationsblatt.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der
BfA und Ihrem Steuerberater. Den genauen Gesetzestext
finden Sie unterdiesem Link: Versicherungspflicht
Ist
eine Befreiung von der Pflegeversicherungspflicht
möglich?
Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung
sind versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung,
können sich aber davon befreien lassen, wenn
sie (und ihre Angehörigen oder Lebenspartner)
privat gegen Pflegebedürftigkeit versichert
sind (§ 20 Abs. 3 i.V.m. § 22 Abs. 1 SGB
XI).
Welche
und wie viel Steuern müssen gezahlt werden?
Eine
Ich-AG ist grundsätzlich ein Einzelunternehmen
und kann nicht zu Umsatzsteuer sowie zu IHK- /HWK-
Beiträgen verpflichtet werden.
Umsatzsteuer:
Wenn Sie Umsatzsteuer einnehmen, sind Sie verpflichtet,
wenn Sie die Ich-AG seit 01.2004 gegründet
haben, jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung
abzugeben. Durch Leistung eines Umsatzsteuervorschusses
an das Finanzamt kann eine Dauerfristverlängerung
um einen Monat erreicht werden.
Einkommensteuer:
Der Existenzgründungszuschuss ist steuerfrei.
Die Einkünfte aus der Ich-AG werden, wenn sie
den Grundfreibetrag von: 7.664,00 Euro (Stand 2004)
übersteigen, mit dem normalen Einkommensteuersatz
besteuert. Seit dem 01.2005 gelten folgende Steuersätze:
Eingangssteuersatz
15% ab 7.644,00 Euro
Höchststeuersatz 42% ab 52.152,00 Euro
Eine
Tabelle mit den für Sie gültigen Einkommensteuersatz
finden Sie hier.
Gewerbesteuer:
Gewerbesteuer müssen Sie zahlen, wenn Sie ein
Unternehmen in Handel, Handwerk, Dienstleistung
oder Industrie führen. Freiberufler und Landwirte
sind von der Gewerbesteuer befreit. Sind die Einkünfte
nach § 18 EStG zu behandeln, so muss keine
Gewerbesteuer gezahlt werden. Handelt es sich um
Einkünfte nach § 15 EStG muss Gewerbesteuer
gezahlt werden, wenn der Freibetrag von 24.500,00
Euro überschritten wird.
Wie
werden die Einkünfte der Ich-AG ermittelt?
Die Einkünfte
werden folgendermaßen berechnet: Einnahmen
minus Ausgaben gleich zu versteuerernde Einkünfte.
Was
fällt an Sozialversicherungsbeiträgen
bei der ÜG an?
Gründer müssen für Rente, Kranken-
und Pflegeversicherung selbst aufkommen. Die Kosten
dafür belaufen sich auf ungefähr 500,00
bis 733,00 Euro im Monat.
Alle Angaben ohne
Gewähr.