»Wieviel
Arbeitslosengeld bekomme ich?
Das Arbeitslosengeld ist abhängig von dem ver-gangenen
Einkommen und der Familiensituation. Nach oben gibt
es eine Grenze - die liegt bei 4500,00 Euro als Bruttoeinkommen.
Wer mehr verdient aht, bekommt nicht mehr Geld!
Um das Arbeitslosengeld "über dem Daumen"
zu errechnen, nehmen Sie von Ihrem Netto-Gehalt 60%
für Ledige / kinderlose Ehepaare oder 67% für
Epepaare mit mindestens einem Kind.
Beispiel:
Bruttogehalt: 5000,00 Euro
Steuerklasse 3 mit 2000,00 Euro Freibetrag/Monat
Nettogehalt: 3800,00 Euro
Normal Nettogehalt ohne Freibetrag: 3116,00 Euro
Angesetzt wird aber nur 4500,00 Euro
Das ergibt eine Normal-Netto o. Frei.: 2800,00 Euro
davon
60%: 1680,00 Euro für Ehepaare mit mind.
einem Kind
davon 67%: 1876,00 Euro für Ledige und kinderlose
Ehepaare
»Wer
bezahlt bei Arbeitslosigkeit meine Rentenversicherung?
Wenn Sie arbeitslos werden, bezahlt die Bundesanstalt
für Arbeit (BfA) Ihre Beiträge weiter.
»Hat
die Arbeitslosigkeit Auswirkungen oder Folgen auf meine
spätere Rente?
Ja, die Höhe der Rente richte sich nach dem Verdienst
und der Beitragsdauer. Wenn Sie arbeitslos werden, bezahlt
die Bundesanstalt für Arbeit (BfA) Ihre Beiträge
weiter. Da das Arbeitslosengeld geringer ausfällt
als Ihr vorheriges Einkommen, sind die Beiträge
an die BfA für Ihre Rentenversicherung ebenfalls
geringer. Damit bekommen Sie einen geringeren Rentanspruch.
»Wer
bezahlt bei Arbeitslosigkeit meine gesetzliche Krankenversicherung?
Wenn Sie arbeitslos werden, bezahlt die Bundesanstalt
für Arbeit (BfA) Ihre Beiträge für die
gesetzliche Krankenversicherung weiter.
»Wer
bezahlt bei Arbeitslosigkeit meine private Krankenversicherung
(PKV)?
Im Falle einer Arbeitslosigkeit müssen Sie sich
erst fragen, ob Sie in der gesetzlichen Kranken-versicherung
(GKV) nicht besser aufgehoben sind. Wenn Sie alleinverdienender
Ehepartner sind oder gar Kinder haben, ist es meist
sinnvoll wieder in die GVK zu wechseln. Auch wenn Sie
arbeitslos sind, müssen Sie weiter für jedes
Familienmitglied die Beiträge zahlen.
Tipp: Wechseln Sie in den günstigen Standard-Tarif.
Für
Doppelverdiener oder Ledige sieht das anders aus. Wenn
Sie nur mit einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit rechnen,
lohnt es sich meist in der PKV zu bleiben.
Wenn
Sie arbeitslos werden, bezahlt die Bundesanstalt für
Arbeit (BfA) Ihre Beiträge für die private
Krankenversicherung bis zu einer Obergrenze weiter.
Tipp:
Mit einer Anwartschaft (ca. 10% des Versicherungsbetrages)
kann eine PKV-Rückkehr zu den alten Konditionen
erworben werden.
»Was
mache ich mit meiner Lebens(kapital)-versicherung?
Die Lebensversicherung und die Lebenskapital-versicherung
(LKV) sollten Sie behalten und nicht kündigen.
Denn der Rückkaufswert der LKV ist oft sehr gering.
Besser ist es den Lebenskapitalver-sicherungsvertrag
beitragsfrei zu behalten. Dabei läuft die Versicherung
ohne Beiträge weiter und hat auch eine geringere
Versicherungssumme.
»Was
mache ich mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist
dringend erforderlich, weil in der Rentenreform 2001
der Schutz durch die Erwerbsminderungsrente geändert
wurde und für den Arbeitnehmer die Ansprüche
strak gesunken sind.
Eine
Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich
ineinen Ruhezustand schalten, in der keine Ansprüche
auf Leistungen bestehen.
»Wie
mache ich mit meine Lebens(kapital)-versicherung zu
Geld?
Da der Rückkaufswert von Lebenskapitalver-sicherungen
oft geringer ist als erwartet hat sich in Deutschland
ein Markt für den Ankauf dieser Versicherung etabliert.
Firmen wie Cash-life (www.cash-life.de)
kaufen Lebenspolicen mit einer Restlaufzeit bis zu 15
Jahren auf.
»Brauche
ich noch alle Versicherungen?
Sie sollten all die Versicherungen behalten, die sich
exsistenzbedrohend auswirken können. So kann auf
eine Hausratversicherung eher verzichtet werden als
auf eine Haftpflichtvericherung.
»Wie
mache ich mit meiner Direktversicherung?
Die Direktversicherung sollten Sie nicht kündigen
sondern eher beitragsfrei während der Arbeitslosenzeit
behalten. Dabei läuft die Versicherung ohne Beiträge
weiter und hat auch eine geringere Versicherungssumme.
Sie können die Versicherung aber auch behalten.
Dafür müssen Sie die Beiträge dann selber
vom Arbeitslosengeld bezahlen.
Tipp:
Der Steuervorteil der Direktversicherung entfällt
während der Arbeitslosenzeit.
»Wie
kann ich meine Rechtschutzversicherung nutzen, um meinen
Arbeitsplatz zu erhalten?
Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten
eines Rechtsstreits mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber.
Auch Streitigkeiten um den Aufhebungsvertrag und Abfindungszahlungen
werden von Ihr abgedeckt. Sehr oft hilft die Versicherung
Ihnen Ihr Recht und damit einen finanziellen Schaden
abzuwenden. Ihren alten Job sollten Sie trotzdem nicht
wieder annehmen. Falls Sie nach einem Rechtsstreit bei
Ihrem bisherigen Arbeitgeber wieder anfangen sollten,
wird dieser Sie bei der nächsten Gelegenheit, ohne
Abfindung, abschieben.
Karriere-Ratgeber-CD
plus Download-Registrierung bestellen! [
hier
] |
|