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Fax: 05731 - 18 66 99 5
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 Arbeitsrecht-Ratgeber: Kündigung

Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber

Der Grund einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist für Ihren nächsten Arbeitgeber eine aussagekräftige Information.

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· Rechtssichere und arbeitnehmer-freundliche Dokumente
  "Vergleichen Sie die Kündigung von Ihrem Arbeitgeber mit unserer!"
· Alle Muster-Kündigungen sind durch unsere Rechtsanwälte erstellt
  und auf dem neusten Stand
· Im MS-Word
®- und Acrobat-Format (  , 
) zum sofortigen Anwenden
· Jede Muster-Kündigung kostet ab 5,00 EUR
· Sie erhalten eine Rechnung, die Sie steuerlich absetzen können.


Wird eine fristlose Kündigung ausgesprochen, wird bei einem einfachen Zeugnis der Kündigungsgrund nicht mit angegeben. Nur bei Gefahr auf Schadensersatzansprüchen des neuen Arbeitgebers kann er angegeben werden.
Ein Arbeitgeber darf die fristlose Kündigung aussprechen, bei

  • Annahme von Schmiergelder

  • Arbeitsverweigerung

  • Beleidigung von Chef, Vorgesetztem oder Arbeitgeber

  • Bestechung

  • Diebstahl

  • Erpressung

  • eigenmächtiger Urlaubsantritt

  • mehrfaches unentschuldigtes Fehlen

  • Minder- oder schlechte Leistung

  • Spesenbetrug

  • sittliche Verfehlungen

  • Strafantritt durch Straftaten

  • Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

  • Vollmachtsmissbrauch

  • Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

  • Vorstrafen, die verschwiegen wurden

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Überprüfen Sie, ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Auflösungsvertrag einigen können. Unter Umständen ist es ratsam, einvernehmlich ein früheres Vertragende zu vereinbaren und im Gegenzug eine (eventuell steuerfreie) Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes zu vereinbaren. Das spart beiden Parteien Geld und gibt Ihnen eventuell die Chance bereits früher anzufangen.

Wenn Sie selber kündigen

Warum geben Sie Ihre jetzige Stelle auf? - Seien Sie ehrlich und antworten Sie Ihrem Gefühl nach. Beziehen Sie sich in Ihrer Antwort möglichst auf eine Abteilung, zum Beispiel Ihre Abteilung wurde mit einer anderen zusammengelegt oder aufgelöst.

Wie fühlen Sie sich, wenn Sie alle Vorzüge aufgeben müssen? - Sie sind besorgt, aber nicht in Panik.

Was verstehen Sie unter einem idealen Arbeitsklima? - Ein Arbeitsklima, in dem alle Mitarbeiter so fair wie möglich behandelt werden.

Wie würden Sie Ihre jetzige Firma beurteilen? - Ein hervorragendes Unternehmen, in dem ich viele wertvolle Erfahrungen sammeln konnte.

Häufige Fragen:

»Kann der Arbeitgeber kündigen, nur weil der Arbeitnehmer nicht gut genug arbeitet?
Ja und Nein.
Ja, wenn der Arbeitnehmer mit Absicht schlecht gearbeitet hat. Und dieses nachgewiesen wird.
Nein, wenn der Arbeitnehmer sich bemüht hat gut zu arbeiten. Dies ihm aber misslungen ist.

»Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja, eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Sonst ist sie unwirksam. Allerdings muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er seine Arbeit weiterhin angeboten hat, auch wenn er nicht weiterarbeitet. Ansonsten verliert er sein Recht auf Lohnanspruch. Die Unwirksamkeit einer Kündigung muss vor dem Arbeitsgericht erstritten werden.
Tipp: Kündigung nur als "Eingeschriebener Brief"

»
Kann der Arbeitnehmer bzw.  Arbeitgeber vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses schon kündigen?
Ja, er kann.
Eine Kündigung kann von beiden Seiten schon vor dem ersten Arbeitstag erfolgen.
Tipp: Dies kann für den Arbeitnehmer interessant sein, wenn er bei alten Arbeitgebern die Kündigung mit der Zusage der neuen Stelle einreicht. Evtl. bietet der alte Arbeitgeber ein lohnenswertes Angebot an. Dann kenn die neue Stelle schon vor Antritt gekündigt werden. Allerdings gilt dies auch andersrum.

»Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer eine "verhaltensbedingte" Kündigung aussprechen, ohne vorher eine Abmahnung zuzustellen?
Ja und Nein.
Nein, vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung muss eine Pflichtverletzung im "Leistungsbereich" mit einer Abmahnung erfolgen.
Ja, wenn die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers
im "Vertrauensbereich" stattgefunden hat.
Achtung: Vor einer verhaltensbedingten Kündigung müssen nicht erst zwei oder gar drei Abmahnungen dem Arbeitnehmer zugestellt werden. Dies ist ein verbreiteter Trugschluss.
Tipp: Der Arbeitnehmer sollte immer prüfen, ob bei einer Kündigung ohne Abmahnung diese nicht erforderlich gewesen wäre.


»Kann eine Arbeitgeberkündigung wieder vom Arbeitgeber einfach zurückgezogen werden?
Nein.
Nein, eine Kündigung kann nicht einseitig vom Arbeitgeber zurückgezogen werden, wenn die Kündigung erst einmal gegenüber dem Arbeit-nehmer ausgesprochen wurde.
Tipp: Trifft ein Widerruf der Kündigung vor der eigentlichen Kündigung beim Arbeitnehmer ein, so ist die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam.


»
Muss eine Kündigung begründet werden?
Ja und Nein.
Ja, eine Kündigung muss begründet werden bei der Kündigung von Berufsausbildungsplätzen oder wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag dieses so geregelt ist.


»Welche Kündigungsfristen gelten?
Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Arbeitnehmer beträgt :

- Probezeit: 2 Wochen
- Arbeitsverhältnis < 6 Monate: 2 Wochen
- Arbeitsverhältnis < 2 Jahre: 4 Wochen zum 15.ten oder Ende eines   Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 2 Jahre: 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 5 Jahre: 2 Monate zum Ersten eines Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 8 Jahre: 3 Monate zum Ersten eines Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 10 Jahre: 4 Monate zum Ersten eines Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 12 Jahre: 5 Monate zum Ersten eines Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 15 Jahre: 6 Monate zum Ersten eines Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 20 Jahre: 7 Monate zum Ersten eines Kalendermonats

Tipp: Die Kündigungsfristen können im Arbeits- oder Tarifvertrag günstiger für den Arbeitnehmer geregelt sein.


»Können Schwangere gekündigt werden?
Nein.
Nein, eine Kündigung kann nicht während einer Schwangerschaft und auch nicht nach Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung erfolgen.

»Was kann ich gegen einen Kündigung tun?
Gegen eine Kündigung kann eine Kündigungs-schutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Dies kann sinnvoll bei einer fristlosen Kündigung sein.

»Wann kann die Probezeit gekündigt werden?
Jederzeit, ohne Begründung, innerhalb der gesetzlichen Frist (siehe oben).

»Muss ich nach einer Kündigung auch noch meine Arbeitspapiere selber abholen?
Ja, Sie müssen es mindestens einmal probieren. Sind die Papiere nicht in einer vernünftigen Zeit fertig hat der Arbeitgeber die Pflicht Ihnen diese Papiere zuzustellen.

»Wie sieht eine fristlose Kündigung aus?
Eine fristlose Kündigung kann unbegründet sein. Allerdings auf Verlangen des Arbeitnehmers muss eine Begründung erfolgen. Eine fristlose Kündigung erfolgt vom Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen, wenn dem Arbeitgeber ein schwerwiegender Verstoß gegen dem Arbeitsvertrag (z. B. unentschuldigtes Fehlen, schlechte Arbeit gegen besseres Wissen, ...) bekannt wurde. Mit einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis und die Lohnzahlung sofort.
Tipp: Nach den 14 Tagen ist eine fristlose Kündigung nicht mehr rechtens.

»
Wie sieht eine ordentliche Kündigung aus?
Eine fristgemäße oder auch ordentliche Kündigung kann personen- oder betriebs-bedingt sein. Bei einer betriebsbedingten Entlassung (sollen) auf sozial verträglicher Weise Personal abgebaut werden. Hier beachten Sie bitte die Änderung der Reformen 1. Januar 2004.

Tipp:
Dabei wird oft eine Abfindung gezahlt. Bei personenbedingten Kündigungen sind oft Krankheiten des Arbeitnehmers der Grund der Entlassung.
 

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