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KARRIEREZEITUNG
Berufszentrum ABIS e.k.
Frau Seeger / Herr Büsing
Postfach 100236
32502 Bad Oeynhausen

Fon: 05731 - 842 07 35
Fax: 05731 - 18 66 99 5
kontakt@karrierezeitung.de

 

 

Der Einstellungszuschuss

Ein Einstellungszuschuss bei Neugründungen kann Arbeitgebern, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben, für die unbefristete Beschäftigung eines zuvor arbeitslosen förderungsbedürftigen Arbeitnehmers auf einem neu geschaffenen Arbeitsplatz gewährt werden.

Ein Einstellungszuschuss kann bewilligt werden, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar vor der Einstellung insgesamt mindestens drei Monate

  • Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Kurzarbeitergeld in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit bezogen hat,
  • im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt worden ist,
  • an einer geförderten Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat oder
  • die Voraussetzungen für Entgeltersatzleistungen bei beruflicher Weiterbildung oder bei beruflicher Eingliederung Behinderter erfüllt.

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