|
Arbeitsrecht-Ratgeber:
Kündigung
Fristlose
Kündigung durch den Arbeitgeber
Der
Grund einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist für
Ihren nächsten Arbeitgeber eine aussagekräftige
Information.
DOWNLOAD:
Professionelle und rechtssichere Muster-Kündigungen |
·
Über 20 Kündigungen sortiert nach Situation
und Gründen
(personalbedingt, verhaltensbedingt, nach Abmahnung,
fristlos, usw.)
· Optimiert für Arbeitnehmer, ca. 1-2 Seiten
· Rechtssichere und arbeitnehmer-freundliche
Dokumente
"Vergleichen Sie die Kündigung
von Ihrem Arbeitgeber mit unserer!"
· Alle Muster-Kündigungen sind durch unsere
Rechtsanwälte erstellt
und auf dem neusten Stand
· Im MS-Word®- und Acrobat-Format
( ,
)
zum sofortigen Anwenden
· Jede Muster-Kündigung kostet ab 5,00
EUR
· Sie erhalten eine Rechnung, die Sie steuerlich
absetzen können.
|
|
Wird
eine fristlose Kündigung ausgesprochen, wird bei einem
einfachen Zeugnis der Kündigungsgrund nicht mit angegeben.
Nur bei Gefahr auf Schadensersatzansprüchen des neuen
Arbeitgebers kann er angegeben werden.
Ein Arbeitgeber darf die fristlose Kündigung aussprechen,
bei
-
Annahme von Schmiergelder
-
Arbeitsverweigerung
-
Beleidigung
von Chef, Vorgesetztem oder Arbeitgeber
-
Bestechung
-
Diebstahl
-
Erpressung
-
eigenmächtiger
Urlaubsantritt
-
mehrfaches
unentschuldigtes Fehlen
-
Minder-
oder schlechte Leistung
-
Spesenbetrug
-
sittliche
Verfehlungen
-
Strafantritt
durch Straftaten
-
Verletzung
der Verschwiegenheitspflicht
-
Vollmachtsmissbrauch
-
Verstoß
gegen das Wettbewerbsverbot
-
Vorstrafen,
die verschwiegen wurden
Kündigung
durch den Arbeitnehmer
Überprüfen
Sie, ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Auflösungsvertrag
einigen können. Unter Umständen ist es ratsam, einvernehmlich
ein früheres Vertragende zu vereinbaren und im Gegenzug eine
(eventuell steuerfreie) Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes
zu vereinbaren. Das spart beiden Parteien Geld und gibt Ihnen
eventuell die Chance bereits früher anzufangen.
Wenn
Sie selber kündigen
Warum geben Sie Ihre jetzige Stelle auf? - Seien Sie ehrlich
und antworten Sie Ihrem Gefühl nach. Beziehen Sie sich in Ihrer
Antwort möglichst auf eine Abteilung, zum Beispiel Ihre Abteilung
wurde mit einer anderen zusammengelegt oder aufgelöst.
Wie fühlen Sie sich, wenn Sie alle Vorzüge aufgeben müssen?
- Sie sind besorgt, aber nicht in Panik.
Was verstehen Sie unter einem idealen Arbeitsklima? - Ein Arbeitsklima,
in dem alle Mitarbeiter so fair wie möglich behandelt werden.
Wie würden Sie Ihre jetzige Firma beurteilen? - Ein hervorragendes
Unternehmen, in dem ich viele wertvolle Erfahrungen sammeln
konnte.
Häufige
Fragen:
»Kann
der Arbeitgeber kündigen, nur weil der Arbeitnehmer
nicht gut genug arbeitet?
Ja und Nein.
Ja, wenn der Arbeitnehmer mit Absicht schlecht gearbeitet
hat. Und dieses nachgewiesen wird.
Nein, wenn der Arbeitnehmer sich bemüht hat gut zu
arbeiten. Dies ihm aber misslungen ist. |
»Muss
eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja, eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Sonst ist sie unwirksam. Allerdings muss der Arbeitnehmer
nachweisen, dass er seine Arbeit weiterhin angeboten hat,
auch wenn er nicht weiterarbeitet. Ansonsten verliert er
sein Recht auf Lohnanspruch. Die Unwirksamkeit einer Kündigung
muss vor dem Arbeitsgericht erstritten werden.
Tipp: Kündigung nur als "Eingeschriebener
Brief" |
»Kann der Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber
vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses schon
kündigen?
Ja, er kann.
Eine Kündigung kann von beiden Seiten schon vor dem
ersten Arbeitstag erfolgen.
Tipp: Dies kann für den Arbeitnehmer interessant
sein, wenn er bei alten Arbeitgebern die Kündigung
mit der Zusage der neuen Stelle einreicht. Evtl. bietet
der alte Arbeitgeber ein lohnenswertes Angebot an. Dann
kenn die neue Stelle schon vor Antritt gekündigt werden.
Allerdings gilt dies auch andersrum. |
»Kann
der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer eine "verhaltensbedingte"
Kündigung aussprechen, ohne vorher eine Abmahnung zuzustellen?
Ja und Nein.
Nein, vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung
muss eine Pflichtverletzung im "Leistungsbereich"
mit einer Abmahnung erfolgen.
Ja, wenn die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers
im "Vertrauensbereich" stattgefunden hat.
Achtung: Vor einer verhaltensbedingten Kündigung
müssen nicht erst zwei oder gar drei Abmahnungen dem
Arbeitnehmer zugestellt werden. Dies ist ein verbreiteter
Trugschluss.
Tipp: Der Arbeitnehmer sollte immer prüfen,
ob bei einer Kündigung ohne Abmahnung diese nicht erforderlich
gewesen wäre. |
»Kann
eine Arbeitgeberkündigung wieder vom Arbeitgeber
einfach zurückgezogen werden?
Nein.
Nein, eine Kündigung kann nicht einseitig vom Arbeitgeber
zurückgezogen werden, wenn die Kündigung erst
einmal gegenüber dem Arbeit-nehmer ausgesprochen
wurde.
Tipp: Trifft ein Widerruf der Kündigung vor
der eigentlichen Kündigung beim Arbeitnehmer ein,
so ist die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam.
|
»Muss eine Kündigung
begründet werden?
Ja und Nein.
Ja, eine Kündigung muss begründet werden bei der
Kündigung von Berufsausbildungsplätzen oder wenn
im Arbeits- oder Tarifvertrag dieses so geregelt ist. |
»Welche
Kündigungsfristen gelten?
Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Arbeitnehmer
beträgt :
- Probezeit: 2 Wochen
- Arbeitsverhältnis < 6 Monate: 2 Wochen
- Arbeitsverhältnis < 2 Jahre: 4 Wochen zum 15.ten oder
Ende eines Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 2 Jahre: 4 Wochen zum Ende eines
Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 5 Jahre: 2 Monate zum Ersten eines
Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 8 Jahre: 3 Monate zum Ersten eines
Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 10 Jahre: 4 Monate zum Ersten eines
Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 12 Jahre: 5 Monate zum Ersten eines
Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 15 Jahre: 6 Monate zum Ersten eines
Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 20 Jahre: 7 Monate zum Ersten eines
Kalendermonats
Tipp:
Die Kündigungsfristen können im Arbeits-
oder Tarifvertrag günstiger für den Arbeitnehmer
geregelt sein.
|
»Können
Schwangere gekündigt werden?
Nein.
Nein, eine Kündigung kann nicht während einer
Schwangerschaft und auch nicht nach Ablauf von 4 Monaten
nach der Entbindung erfolgen. |
»Was
kann ich gegen einen Kündigung tun?
Gegen eine Kündigung kann eine Kündigungs-schutzklage
beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Dies
kann sinnvoll bei einer fristlosen Kündigung sein.
|
»Wann
kann die Probezeit gekündigt werden?
Jederzeit, ohne Begründung, innerhalb der gesetzlichen
Frist (siehe oben). |
»Muss
ich nach einer Kündigung auch noch meine Arbeitspapiere
selber abholen?
Ja, Sie müssen es mindestens einmal probieren. Sind
die Papiere nicht in einer vernünftigen Zeit fertig
hat der Arbeitgeber die Pflicht Ihnen diese Papiere zuzustellen.
|
»Wie
sieht eine fristlose Kündigung aus?
Eine fristlose Kündigung kann unbegründet sein.
Allerdings auf Verlangen des Arbeitnehmers muss eine Begründung
erfolgen. Eine fristlose Kündigung erfolgt vom Arbeitgeber
innerhalb von 14 Tagen, wenn dem Arbeitgeber ein schwerwiegender
Verstoß gegen dem Arbeitsvertrag (z. B. unentschuldigtes
Fehlen, schlechte Arbeit gegen besseres Wissen, ...) bekannt
wurde. Mit einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis
und die Lohnzahlung sofort.
Tipp: Nach den 14 Tagen ist eine fristlose Kündigung
nicht mehr rechtens. |
»Wie sieht eine ordentliche
Kündigung aus?
Eine fristgemäße oder auch ordentliche Kündigung
kann personen- oder betriebs-bedingt sein. Bei einer betriebsbedingten
Entlassung (sollen) auf sozial verträglicher Weise
Personal abgebaut werden. Hier beachten Sie bitte die Änderung
der Reformen 1. Januar 2004.
Tipp: Dabei wird oft eine Abfindung gezahlt. Bei personenbedingten
Kündigungen sind oft Krankheiten des Arbeitnehmers
der Grund der Entlassung. |
|
Der
Arbeitsrecht-Ratgeber vom BERUFSZENTRUM
und KARRIEREZEITUNG
Möchten
Sie unseren umfassenden Arbeitsrecht-Ratgeber
in Ruhe zuhause lesen? Dann bestellen Sie
den Ratgeber im PDF-Format []
für nur 4,00 €
+
Umfassender Fragen-Antwort-Katalog zu:
Arbeitsverträgen, Abmahnungen,
Kündigungen, Auflösungsverträgen
und Arbeitszeugnissen
+ Viele aktuelle Urteile deutscher Arbeitsgerichte
+ Verständliche Antworten zu Mini-Jobs,
Teilzeit-Jobs, Werbungskosten, uvm.
+ Alle Adressen der Bundes-, Landes-
und Arbeitsgerichte in Deutschland
+ Mit Checkliste, Adresslisten, Enscheidungshilfen,
Ansprechpersonen, uvm.
+ Unsere Rechnung läßt sich
steuerlich absetzen!
Inhaltsverzeichnis
Bestellen
|
|
|
|
|
Infotipp:
Um weitere Informationen zum Thema: Kündigungen zu erhalten
lassen, können wir folgende Bücher empfehlen:
Kündigung
Walter J. Scherr |
von
Walter J. Scherr Die
besten Tips für Arbeitnehmer
Preis:
€ 7,45
|
Kündigung von Arbeitsverhältnissen
Klaus Hümmerich |
von
Klaus Hümmerich Kündigung,
Kündigungsschutz, ABC der Kündigungssachverhalte
Preis:
€ 40,00
|
Kündigung, was tun?
Michael Felser |
von
Michael Felser & Lore Seidel Der
Ratgeber zur Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung
| 2., überarb. Aufl.
Preis:
€ 12,90
|
Kündigung als Chance
Ulrich Küntzel |
von
Einhard Schrader & Ulrich Küntzel
Preis:
€ 5,00
|
Kündigungen erfolgreich verhindern
Alfred L. Lorenz
|
von
Alfred L. Lorenz, Klaus Kellner & Hans-Eberhard Schultz
Das
AntiKündigungsbuch. Berichte, Gesetze, Tips | 3.,
erg. u. aktualis. Aufl.
Preis:
€ 9,95
|
Weitere
Bücher zum Thema: Hier
klicken
|
|