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Arbeitsrecht-Ratgeber:
Arbeitsverträge
In
dem Arbeitsvertrag sind sämtliche Zusagen bezüglich
künftiger Vorteile wie Gehaltserhöhung nach der Probezeit,
neue Position, Mitarbeiteraktien, Weiterbildungsmaßnahmen,
etc. schriftlich festgehalten. Nehmen Sie sich nach
einem Angebot nicht mehr als fünf Tage Zeit um anzunehmen
oder abzulehnen.
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Ausgehend
von Ihrer Aufgabe, Verantwortung und Ihrem Einkommen
lassen sich bestimmte Regulierungen im Arbeitsvertrag
aufnehmen:
- Verhandeln
Sie ein faires Einkommen, das sich zusammensetzt
aus Monatsgehalt, besonderen Bezügen, Urlaubs- und
Weihnachtsgeld, Umsatz- und Gewinnbeteiligung (
Variable Bezüge ).
- Welchen
echten Nutzen Sie aus Nebenbezügen wie Firmenwagen,
Fahrtkostenregelung, Spesenregelung oder Mitarbeiterrabatten
ziehen, ist von Ihnen zu überprüfen. Beachten
Sie, dass verstärkt gesetzliche Änderungen und besondere
Steuervorschriften diese Art von "Gehalt" unattraktiv
machen.
- Nicht
verhandlungsfähig sind typische Betriebs- oder Unternehmensstandards
wie Wochenarbeitszeit, Jahresurlaub, Reisekostenregelung
und Probezeit.
Beachten
Sie folgende Punkte vor der Vertragsunterzeichnung:
- Fragen
Sie, nach welchen Kriterien sich die Höhe Ihres
Gehaltes bemisst - bei der Einstellung und bei späteren
regelmäßigen Gehaltsüberprüfungen.
-
Achten
Sie darauf, daß das Festgehalt und nicht die Summe
aus Festgehalt und zu erwartendem variablen Gehalt
als Maßstab für künftige Gehaltsgespräche dient.
-
Für
eine Verhandlung legen Sie vorher fest, welche Punkte
für Sie entscheidend sind, wo Sie mit sich reden
lassen und was Ihnen nicht wichtig ist. Bleiben
Sie bei dieser Planung.
Häufige
Fragen:
»Wann
sind befristete Arbeitsverträge sind zulässig?
Befristete Arbeitsverträge sind zulässig, wenn
sachliche Gründe dafür vorliegen. Zum Beispiel
bei krankheitsbedingtem Ausfall eines anderen Arbeitnehmers.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, ohne besonderen
sachlichen Grund befristet Verträge abzuschließen.
Die Befristung ohne Grund ist künftig bis zur Dauer
von zwei Jahren zulässig. Innerhalb der Gesamtdauer
kann ein befristeter Vertrag bis zu dreimal verlängert
werden, so dass maximal vier Befristungen innerhalb von
zwei Jahren aneinandergereiht werden können. Zu beachten
ist, dass bei befristeten Arbeitsverträgen Kündigungsmöglichkeit
vereinbart werden sollte. Ansonsten ist nur durch das Auslaufen
des Vertrages eine Beendigung möglich. Es sei denn,
es findet sich ein Grund für eine außerordentliche
Kündigung, die grundsätzlich immer zulässig
ist. |
»Wie
lang darf die Probezeit sein?
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Ihre neuen Mitarbeiter
auf die Probe zu stellen. Diese Probezeit darf maximal sechs
Monate betragen. Dadurch wird auch Arbeitnehmern die Möglichkeit
eingeräumt, zu prüfen, ob das Unternehmen zu ihnen
passt. |
»Was
sind die unbedingten Bestandteile eines Arbeitsvertrages?
-
Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
- Bei befristeten Verträgen, die beabsichtigte Dauer
- Arbeitsort, bzw. der Hinweis, dass der Arbeitnehmer an
verschiedenen Orten
eingesetzt werden kann
- Bezeichnung oder allgemeine Beschreibung der zu verrichtenden
Tätigkeit
- Zusammensetzung und Höhe des Lohnes einschließlich
Zuschlägen, Zulagen,
Prämien und Sonderzahlungen sowie anderen
Bestandteilen des
Arbeitsentgeltes
- Fälligkeit des Lohnes
- Vereinbarte Arbeitszeit
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
- Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- In allgemeiner Form gehaltene Hinweise auf Tarifverträge
oder Betriebs- und Dienstvereinbarungen
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