|
Die
Ich-AG wird zur Du-AG
|
Die
gute Nachricht vorweg: Seit dem 11.07.2003 sind
die Beschäftigungsmöglichkeiten durch
eine Ich-AG erweitert worden und damit darf eine
Ich-AG jetzt auch Arbeitgeber werden.
Bis zu diesem Zeitpunkt war es Existenzgründern
nur erlaubt, mithelfende Familienangehörige
zu beschäftigen (§ 421 l Abs. 1 Nr. 3
SGB III). Das am 11. Juli 2003 verabschiedete Kleinunternehmerförderungsgesetz
erlaubt dies rückwirkend ebenfalls für
Selbstständige, die seit Jahresbeginn mit dem
Existenzgründerzuschuss (so genannte "Ich
– AG") gefördert werden.
Der
Ich-AG-Ratgeber vom BERUFSZENTRUM
und KARRIEREZEITUNG
Möchten
Sie unseren umfassenden Ich-AG-Ratgeber
in Ruhe zuhause lesen? Dann bestellen
Sie den Ratgeber im PDF-Format []
für nur 5,00 €
+
Genaue Beschreibung der Ich-AG-Förderung
bis max. 14.400,00 Euro
+ Detaillierte Darstellung der Förderungsarten
[EXGZ, Überbrückungsgeld]
+ Verständliche Vorgehensweisen:
Wie der wird Ich-AG-Zuschuss beantragt?
+ Großer Fragenpool, der nahezu
alle Ich-AG-Fragen beantwortet
+ Mit Checkliste, Adresslisten,
Enscheidungshilfen, Ansprechpersonen,
uvm.
+ Unsere Rechnung läßt
sich steuerlich absetzen!
Inhaltsverzeichnis
Bestellen
|
|
|
|
|