Eine Vielzahl an Förder-Instituten
der Kommunen, der Länder und des Bundes bietet
Kredite und Darlehen für Gründer, für
Investitionen und Unternehmensexpansionen. Auch
EU-Förderprogramme und das Arbeitsamt unterstützen
angehende Selbstständige.
Die folgende Übersicht gibt nur einen Einblick
in die wichtigsten Förderinstrumente. Nähere
Auskünfte auch zu weiteren Finanzierungshilfen
gibt die örtliche IHK, Investitions- und Bürgschaftsbanken
und das zuständige kommunale Wirtschaftsamt
oder das Wirtschaftsministerium.
Das
KfW-StartGeld
Wie das KfW-Mikrodarlehen ist das KfW-StartGeld
der KfW Mittelstandsbank ein zinsgünstiges
Darlehen für Kleingründer, deren Kapitalbedarf
nicht mehr als 50.000 Euro beträgt. Das Startgeldwird
für Vorhaben bei einer gewerblichen oder freiberuflichen
Existenzgründung gewährt.
Das
Besondere ist hierbei, wie beim KfW-Mikrodarlehen,
dass der Antragsteller in der Regel nur geringe
Sicherheiten zur Verfügung stellen braucht,
da die KfW-Mittelstandsbank gemeinsam mit dem Europäischen
Investitionsfonds zu 80 % gegenüber der Bank
für die Rückzahlung Ihres Darlehens haftet.
Gefördert
werden Existenzgründungen und Nebengewerbe,
die im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder
als Angehörige der Freien Berufe einschließlich
der Heilberufe sich selbstständig machen möchten.
Voraussetzung der Förderung bei der Nebenerwerbsgründung
ist, dass nach maximal vier Jahren ein Vollgewerbebetrieb
aus dem Nebengewerbe geworden ist. Wenn nicht, muss
die Fördersumme zurückgezahlt werden.
Darüber hinaus kann das Darlehen auch in der
Existenzfestigungsphase (bis zu drei Jahre nach
dem Start in die Selbständigkeit) in Anspruch
genommen werden.
Eine
Kombination mit anderen KfW Mittelstandsbankkrediten
ist dann aber nicht mehr möglich.
Der
Darlehensantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei
der Hausbank gestellt werden. Diese prüft den
Antrag, verlangt Sicherheiten und leitet, falls
positiv beschieden, den Antrag an dei KfW Mittelstandsbank
weiter. Ansprechpartner sind Ihre Bank, der den
Kredit der KfW Mittelstandsbank vermittelt.
Als
Kosten für das Darlehen stehen lediglich die
üblichen Bearbeitungsgebühren und natürlich
die Zinsen.
Das
KfW-Mikrodarlehen
Kleinst-Existenzgründungen und Nebengewerbe
erhalten vielfach keinen Kredit durch Kreditinstitute,
obwohl aus solchen Unternehmungen ein richtiges
Unternehmen erwachsen kann. Das Mikrodarlehen der
KfW Mittelstandsbank fördert gewerbliche oder
freiberufliche (Klein-)Existenzgründung, deren
Kapitalbedarf nicht mehr als 25.000 Euro beträgt.
Das Besondere ist, dass die Antragsteller in der
Regel nur geringe Sicherheiten zur Verfügung
zu stellen brauchen, da die KfW Mittelstandsbank
gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds
zu 80 % gegenüber der Bank für die Rückzahlung
Ihres Darlehens haftet.
Gefördert
werden natürliche Personen, Arbeitslose, Ausländerinnen,
Ausländer (mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit)
sowie Immigranten, Aussiedler, Spätaussiedler
aber auch kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.
Mit diesem Förderprogramm können auch
erneute Unternehmensgründungen finanziert werden.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass
Verpflichtungen aus der ersten Gründung das
neue Vorhaben nicht belasten.
Eine weitere Voraussetzung für die Förderung
von Nebengewerben ist, dass aus dem Nebengewerbe
nach maximal vier Jahren ein Vollgewerbe geworden
ist. Falls nicht, muss die Fördersumme zurückgezahlt
werden. Darüber hinaus kann das Darlehen auch
in der Existenzfestigungsphase (bis zu drei Jahre
nach dem Start in die Selbständigkeit) in Anspruch
genommen werden.
Eine
Kombination mit anderen KfW Mittelstandsbankkrediten
ist dann aber nicht mehr möglich.
Der
Darlehensantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei
der Hausbank gestellt werden. Diese prüft den
Antrag, verlangt Sicherheiten und leitet, falls
positiv beschieden, den Antrag an dei KfW Mittelstandsbank
weiter. Ansprechpartner sind Ihre Bank, der den
Kredit der KfW Mittelstandsbank vermittelt.
Als
Kosten für das Darlehen stehen lediglich die
üblichen Bearbeitungsgebühren und natürlich
die Zinsen.