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Umgang mit Finanzen und Versicherungen

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Arbeitslosigkeit - Umgang mit Finanzen und Versicherungen

Gerade in den heutigenZeiten der Massenarbeitslosigkeit ist die zeitige Planung einer möglichen Arbeitslosigkeit mit seinen finanziellen Folgn unbedingt anzuraten. Mit diesem Artikel werden an Beispielen kurz und bündig der Umgang mit Finanzen beiArbeitsverlust dargestellt.


»Wieviel Arbeitslosengeld bekomme ich?
Das Arbeitslosengeld ist abhängig von dem ver-gangenen Einkommen und der Familiensituation. Nach oben gibt es eine Grenze - die liegt bei 4500,00 Euro als Bruttoeinkommen. Wer mehr verdient aht, bekommt nicht mehr Geld!
Um das Arbeitslosengeld "über dem Daumen" zu errechnen, nehmen Sie von Ihrem Netto-Gehalt 60% für Ledige / kinderlose Ehepaare oder 67% für Epepaare mit mindestens einem Kind.

Beispiel:
Bruttogehalt: 5000,00 Euro
Steuerklasse 3 mit 2000,00 Euro Freibetrag/Monat

Nettogehalt: 3800,00 Euro
Normal Nettogehalt ohne Freibetrag: 3116,00 Euro

Angesetzt wird aber nur 4500,00 Euro
Das ergibt eine Normal-Netto o. Frei.: 2800,00 Euro

davon 60%: 1680,00 Euro für Ehepaare mit mind. einem Kind
davon 67%: 1876,00 Euro für Ledige und kinderlose Ehepaare

»Wer bezahlt bei Arbeitslosigkeit meine Rentenversicherung?
Wenn Sie arbeitslos werden, bezahlt die Bundesanstalt für Arbeit (BfA) Ihre Beiträge weiter.

»Hat die Arbeitslosigkeit Auswirkungen oder Folgen auf meine spätere Rente?
Ja, die Höhe der Rente richte sich nach dem Verdienst und der Beitragsdauer. Wenn Sie arbeitslos werden, bezahlt die Bundesanstalt für Arbeit (BfA) Ihre Beiträge weiter. Da das Arbeitslosengeld geringer ausfällt als Ihr vorheriges Einkommen, sind die Beiträge an die BfA für Ihre Rentenversicherung ebenfalls geringer. Damit bekommen Sie einen geringeren Rentanspruch.

»Wer bezahlt bei Arbeitslosigkeit meine gesetzliche Krankenversicherung?
Wenn Sie arbeitslos werden, bezahlt die Bundesanstalt für Arbeit (BfA) Ihre Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung weiter.

»Wer bezahlt bei Arbeitslosigkeit meine private Krankenversicherung (PKV)?
Im Falle einer Arbeitslosigkeit müssen Sie sich erst fragen, ob Sie in der gesetzlichen Kranken-versicherung (GKV) nicht besser aufgehoben sind. Wenn Sie alleinverdienender Ehepartner sind oder gar Kinder haben, ist es meist sinnvoll wieder in die GVK zu wechseln. Auch wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie weiter für jedes Familienmitglied die Beiträge zahlen.
Tipp: Wechseln Sie in den günstigen Standard-Tarif.

Für Doppelverdiener oder Ledige sieht das anders aus. Wenn Sie nur mit einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit rechnen, lohnt es sich meist in der PKV zu bleiben.

Wenn Sie arbeitslos werden, bezahlt die Bundesanstalt für Arbeit (BfA) Ihre Beiträge für die private Krankenversicherung bis zu einer Obergrenze weiter.

Tipp: Mit einer Anwartschaft (ca. 10% des Versicherungsbetrages) kann eine PKV-Rückkehr zu den alten Konditionen erworben werden.

»Was mache ich mit meiner Lebens(kapital)-versicherung?
Die Lebensversicherung und die Lebenskapital-versicherung (LKV) sollten Sie behalten und nicht kündigen. Denn der Rückkaufswert der LKV ist oft sehr gering. Besser ist es den Lebenskapitalver-sicherungsvertrag beitragsfrei zu behalten. Dabei läuft die Versicherung ohne Beiträge weiter und hat auch eine geringere Versicherungssumme.

»Was mache ich mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist dringend erforderlich, weil in der Rentenreform 2001 der Schutz durch die Erwerbsminderungsrente geändert wurde und für den Arbeitnehmer die Ansprüche strak gesunken sind.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich ineinen Ruhezustand schalten, in der keine Ansprüche auf Leistungen bestehen.

»Wie mache ich mit meine Lebens(kapital)-versicherung zu Geld?
Da der Rückkaufswert von Lebenskapitalver-sicherungen oft geringer ist als erwartet hat sich in Deutschland ein Markt für den Ankauf dieser Versicherung etabliert. Firmen wie Cash-life (www.cash-life.de) kaufen Lebenspolicen mit einer Restlaufzeit bis zu 15 Jahren auf.

»Brauche ich noch alle Versicherungen?
Sie sollten all die Versicherungen behalten, die sich exsistenzbedrohend auswirken können. So kann auf eine Hausratversicherung eher verzichtet werden als auf eine Haftpflichtvericherung.

»Wie mache ich mit meiner Direktversicherung?
Die Direktversicherung sollten Sie nicht kündigen sondern eher beitragsfrei während der Arbeitslosenzeit behalten. Dabei läuft die Versicherung ohne Beiträge weiter und hat auch eine geringere Versicherungssumme. Sie können die Versicherung aber auch behalten. Dafür müssen Sie die Beiträge dann selber vom Arbeitslosengeld bezahlen.

Tipp: Der Steuervorteil der Direktversicherung entfällt während der Arbeitslosenzeit.

»Wie kann ich meine Rechtschutzversicherung nutzen, um meinen Arbeitsplatz zu erhalten?
Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber. Auch Streitigkeiten um den Aufhebungsvertrag und Abfindungszahlungen werden von Ihr abgedeckt. Sehr oft hilft die Versicherung Ihnen Ihr Recht und damit einen finanziellen Schaden abzuwenden. Ihren alten Job sollten Sie trotzdem nicht wieder annehmen. Falls Sie nach einem Rechtsstreit bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber wieder anfangen sollten, wird dieser Sie bei der nächsten Gelegenheit, ohne Abfindung, abschieben.

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