Ȇberwachungs-Programme
auf dem PC - Was können die Programme?
Überwachungs-Programme gibt es nicht erst seit
kurzem. Seit mehreren Jahren sind Vorläufer, die
Remote Desktop Software, Software zur Fernsteuerung
von Rechnern im Netzwerk auf dem Markt. Diese Software
wurde dann weiterentwickelt und kann heute als Spion-Software
benutzt werden. Sie kann:
-
ermitteln wann Sie anfangen und wann Sie aufhören
zu arbeiten
- berechnet Ihre effektive Nutzarbeitszeit
- gibt Zugriff auf alle Dokumente auf Ihrem PC
- zeigt alle Programme und den Inhalt an
- zeigt alle E-Mails (auch private) an
- sucht nach Schlüsselwörter, die Sie eingeben
- macht Fotos vom Bildschirminhalt
Der
Mensch hinter dem Überwachungs-Programm kann somit
alles was Sie können und Ihnen dabei "über
die Schultern schauen".
»Welche
Überwachungs-Programme gibt es?
Es gibt eine ganze Menge an Programme, die
es ermöglichen, Sie zu überwachen. Jeden Monat
kommen neu hinzu. Hier eine Auswahl:
-
Boss Everywhere [ Link
]
-
007-Star [ Link
]
-
eBlaster [ Link
]
-
Insight [ Link
]
-
ISpyNow [ Link
]
-
Orvell [ Link
]
-
Silent Watch [ Link
]
-
Spector [ Link
]
-
Spy Agent[ Link
]
-
Stella Internet Monitorung [ Link
]
-
Winston [ Link
]
-
WinWhatWhere [ Link
]
»Wie
kann ich Überwachungs-Programme auf meinem PC erkennen?
Die Hersteller der Überwachungs-Programme
haben sich da Mühe gegeben und dafür gesorgt,
dass die Programme nicht offensichtlich zu erkennen
sind. So gibt es kein Icon im Systemtray, kein Eintrag
in dem Task Manager unter [Strg]+[Alt]+[Entf], usw.
Aber
es gibt bei einigen Programmen, die Möglichkeit,
herauszufinden, ob dieses Programm auf dem PC installiert
ist. Hier die Erkennungs-Möglichkeiten:
-
Boss Everywhere: Die Dateien BECONFIG.EXE, BEWREO.EXE,
RMBEW.EXE befinden sich auf dem PC.
-
007-Star: Lässt sich unter Start | Ausführen
| STARRCMD starten
-
eBlaster: Die Datei URLMKPL.DLL befindet sich auf dem
PC.
-
Insight: Die Datei ISGTCHBO.DLL befindet sich auf dem
PC.
-
ISpyNow: -
-
Orvell: Lässt sich mit [Strg]+[Shift]+[Alt]+[O]
starten.
-
Silent Watch: Die Dateien BORLNDMM.DLL, SVCOMSVC.DLL,
SVCOMSC.DLL befinden sich auf dem PC.
-
Spector: Die Dateien SHMSWNMP.DLL, SHMSWNRC.DLL befinden
sich auf dem PC.
-
Spy Agent: -
-
Stella Internet Monitorung: -
-
Winston: -
-
WinWhatWhere: Das Verzeichnis C:\Windows\System\OLBE
befindet sich auf dem Rechner.
Weiterhin
gibt es Anti-Spy-Programme wie: ElbTecScan, Data Becker
Anti Spion, Pestpatrol oder SpyCop. Diese Programme
haben den Nachteil, nicht alle Üerwachungs-Programme
zu erkennen.
»Wie
kommt das Überwachungs-Programm auf meinen Rechner?
Eine ganze Reihe von Möglichkeiten gibt
es die Überwachungsprogramme auf Ihren Arbeits-PC
zu installieren. So kann der Systemadministrator die
Software unbemerkt über das Firmennetzwerk installieren
oder der Vorgesetzten sendet Ihnen eine EXE-Datei, die
dann von Ihnen oder in der Mittagspause ausgeführt
wird.
Mit
der Eigenschaft, dass der Anwender (Sie) nichts von
der Installaton und Ausführung bemerkt werben die
Hersteller sogar.
»Werden
die Überwachungs-Programm schon oft in Firmen eingesetzt?
In Deutschland ist die Anwendung von Überwachungs-Software
noch
in den Kinderschuhen. Das liegt vor allem an der deutschen
Gesetzgebung. In der USA verfolgen ca. 80% der Firmen
Ihre Mitarbeiter per Software.
»Darf
der Vorgesetzte meine Tastatureingaben aufzeichnen oder
Fotos vom Bildschirminhalt machen?
Nein, der Vorgesetzte darf die Mitarbeiter nicht komplett
kontrollieren. Dazu gehört:
-
das Lesen von (privaten) E-Mails
- das Aufzeichnen von Tastatureingaben
- Fotos vom Bildschirminhalt
- Videoüberwachungen
1997
entschied das Landgericht Braunschweig (Az. 12 S 23/97)
das eine umfassende geheime Überwachung und somit
die Kontrolle der Beschäftigten unverhältnismäßig
und datenschutzrechtlich unzulässig ist.
»Dürfen
Filter-Programme eingesetzt werden?
Ja, hier gibt es keine Einschränkung.
»Darf
mein Vorgesetzter speichern, welche Webseiten ich besuche??
Mit
Beachtung der Datenschutzgesetzes darf der Vorgesetzte
die geschäftlich relevanten Bewegungen im Firmennetz/Internet
kontrollieren. Diese Daten dürfen aber nicht dazu
verwendet werden, den Mitarbeiter zu kontrollieren oder
die Arbeitsleistung zu beurteilen.
»Darf
meine Vorgesetzer meine versendeten E-Mails lesen?
Ja und Nein. Betrieblich
relevante E-Mails dürfen vom Vorgesetzten gelesen
werden. Das gilt auch für ankommende E-Mails. Private
E-Mails darf der Chef nicht lesen.
»Kann
ich wegen privaten Internet-Surfens auf dem Firmen-PC
gekündigt werden?
Hat die Firma/Vorgesetzter private Internetnutzung genehmigt
bzw. über einen längeren Zeitraum wissentlich
geduldet, darf deswegen keine Kündigung ausgesprochen
werden.
Relevant
vor einer Kündigung ist die besonders lange Nutzung
von Internet und E-Mail und eine vorherige Abmahnung.
Ist
allerdings die private Internet-Nutzung nicht erlaubt
und verbraucht der Mitarbeiter sehr viel Arbeitszeit
dabei, muss er mit einer Kündigung rechnen. Die
ist dann auch legitim.
»Darf
ich den Zugang zum Firmen-PC dem Chef gegenüber
sperren?
Der Arbeits-PC
darf geschützt werden (Kennwort, Passwort, ...).
Allerdings hat der Vorgesetzte ein Recht auf Zugang
zu den Arbeitsergebnissen.
»Was
passiert, wenn ich bei privater Internet-Nutzung einen
Virus auf den Rechner bekomme?
Eine Haftung ist nur dann möglich, wenn
der Mitarbeiter vorsätzlich und fahrlässig
gehandelt hat. Der Arbeitgeber hat aber dabei eine Mitschuld,
insbesondere dann, wenn keine Antiviren-Software auf
dem Rechner installiert wurde.
»Was
weiss der Vorgesetze ohne den Einsatz von Überwachungs-Programmen?
In größeren Netzwerken werden die
aufgerufenen Webseiten auf einen Proxy-Server gespeichert
und protokolliert. Weiterhin gibt es einen eigenen E-Mail-Server.
Hier kann jede ankommende und herausgehende E-Mail mitgelesen
werden.
In
beiden Fällen können Sie sich nur vor Spionage
schützen in dem Sie eine Verschlüsselung Ihrer
Daten anwenden. Bei E-Mails z.B.: PGP.
Bei Prxy-Server z.B.: JAP
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