Welche
Tätigkeiten sind in der Ich-AG verboten bzw.
erlaubt?
Den mit dem Existenzgründerzuschuss
ausgestatteten Ich-AGs sind alle Tätigkeiten
erlaubt. Auch die sonst selbstständig ausgeübt
werden. Ziel ist es, die Nachfrage nach kostengünstigen
Dienstleistungen besser zu bedienen und das schließt
auch handwerkliche und handwerksähnliche Tätigkeiten
mit ein.
Eine Anpassung des Handwerksrechts hat es möglich
gemacht, dass handwerkliche Tätigkeiten ohne
zuvor abgelegte Meisterprüfung innerhalb der
Ich-Ags durchführt werden können. Damit
die Qualität der Dienstleistungen sichergestellt
wird, müssen Ich-AG-Gründer vor Eintrag
in die Handwerksrolle jedoch die erforderlichen
Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen. Bei Ausübung
handwerksähnlicher Gewerbe ist lediglich die
Registrierung bei der örtlichen Handwerkskammer
erforderlich.
Welche
Unternehmensform sind in der Ich-AG erlaubt?
Im Prinzip jede. Allerdings wird bei den
Mini-Existenzgründungen der Ich-AGs oft die
Unternehmensform des Einzelunternehmens mit vollem
Risiko des Gründers gewählt.
Wird
Scheinselbstständigkeit in der Ich-AG geduldet?
Um in den Genuss einer der beiden Förderarten
(Existenzgründungszuschuss oder Überbrückungsgeld)
zu kommen, wurden die gesetzlichen Regelungen zur
Scheinselbstständigkeit NICHT aufgeweicht.
Es werden keine scheinselbstständigen Tätigkeiten
gefördert. In der Praxis bedeutet dies, dass
eine Bewertung jedes einzelnen Falles vorgenommen
wird. Es können aber einzelne Indizien einer
Scheinselbstständigkeit vorliegen, ohne dass
gleich der Schluss auf ein Arbeitnehmerverhältnis
gezogen werden muss. Im Resultat sieht es oft so
aus, als ist das Gesetz der Scheinselbstständigkeit
bei der Ich-AG ausgehebelt worden.
Mehr
Informationen zur Scheinselbstständigkeit finden
Sie unter dem Link: Die
FAQ zur Ich-AG
Wie
sieht die soziale Absicherung aus? Wer zahlt sie?
Um
der Existenzgründer wird in die gesetzlichen
Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung
integriert. Die Beiträge der Versicherungen
trägt der Gründer selbstständig.
Mehr dazu unter: Steuern
und soziale Absicherung
Existenzgründungszuschuss
oder Überbrückungsgeld?
Beide
Leistungen der Arbeitsförderung werden nicht
zugleich gewährt. Sie haben die gleiche Zielsetzung,
aber unterschiedliche Zwecke und Förderungsvoraussetzungen.
So
dient das Überbrückungsgeld der Sicherung
des Lebensunterhalts in den ersten sechs Monaten
der Selbstständigkeit, während der Existenzgründerzuschuss
zur sozialen Sicherung während einer bis zu
dreijährigen Startphase verwendet wird.
Die
Entscheidung für eine der beiden Zuschussarten
hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Mehr dazu unter: Existenzgründungszuschuss
oder Überbrückungsgeld?