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Postfach 100236
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Fon: 05731 - 842 07 35
Fax: 05731 - 18 66 99 5
kontakt@karrierezeitung.de

 

 

Die wichtigsten Ich-AG-Kernpunkte

Welche Tätigkeiten sind in der Ich-AG verboten bzw. erlaubt?
Den mit dem Existenzgründerzuschuss ausgestatteten Ich-AGs sind alle Tätigkeiten erlaubt. Auch die sonst selbstständig ausgeübt werden. Ziel ist es, die Nachfrage nach kostengünstigen Dienstleistungen besser zu bedienen und das schließt auch handwerkliche und handwerksähnliche Tätigkeiten mit ein.

Eine Anpassung des Handwerksrechts hat es möglich gemacht, dass handwerkliche Tätigkeiten ohne zuvor abgelegte Meisterprüfung innerhalb der Ich-Ags durchführt werden können. Damit die Qualität der Dienstleistungen sichergestellt wird, müssen Ich-AG-Gründer vor Eintrag in die Handwerksrolle jedoch die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen. Bei Ausübung handwerksähnlicher Gewerbe ist lediglich die Registrierung bei der örtlichen Handwerkskammer erforderlich.

Welche Unternehmensform sind in der Ich-AG erlaubt?
Im Prinzip jede. Allerdings wird bei den Mini-Existenzgründungen der Ich-AGs oft die Unternehmensform des Einzelunternehmens mit vollem Risiko des Gründers gewählt.

Wird Scheinselbstständigkeit in der Ich-AG geduldet?
Um in den Genuss einer der beiden Förderarten (Existenzgründungszuschuss oder Überbrückungsgeld) zu kommen, wurden die gesetzlichen Regelungen zur Scheinselbstständigkeit NICHT aufgeweicht. Es werden keine scheinselbstständigen Tätigkeiten gefördert. In der Praxis bedeutet dies, dass eine Bewertung jedes einzelnen Falles vorgenommen wird. Es können aber einzelne Indizien einer Scheinselbstständigkeit vorliegen, ohne dass gleich der Schluss auf ein Arbeitnehmerverhältnis gezogen werden muss. Im Resultat sieht es oft so aus, als ist das Gesetz der Scheinselbstständigkeit bei der Ich-AG ausgehebelt worden.

Mehr Informationen zur Scheinselbstständigkeit finden Sie unter dem Link: Die FAQ zur Ich-AG

Wie sieht die soziale Absicherung aus? Wer zahlt sie?
Um der Existenzgründer wird in die gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung integriert. Die Beiträge der Versicherungen trägt der Gründer selbstständig. Mehr dazu unter: Steuern und soziale Absicherung

Existenzgründungszuschuss oder Überbrückungsgeld?
Beide Leistungen der Arbeitsförderung werden nicht zugleich gewährt. Sie haben die gleiche Zielsetzung, aber unterschiedliche Zwecke und Förderungsvoraussetzungen. So dient das Überbrückungsgeld der Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten sechs Monaten der Selbstständigkeit, während der Existenzgründerzuschuss zur sozialen Sicherung während einer bis zu dreijährigen Startphase verwendet wird. Die Entscheidung für eine der beiden Zuschussarten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Mehr dazu unter: Existenzgründungszuschuss oder Überbrückungsgeld?

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